Rechtssatz
Wenn auf einer 3,5 Meter breiten Straße für ein 1,54 Meter breites entgegenkommendes Fahrzeug noch 1,98 Meter Platz verbleibt, ist das Ausweichen (bei fünfzehn bis zwanzig km/h) ausreichend; dazu darf auch die Böschung benützt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2019