RS OGH 1980/6/26 8Ob108/80

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Veröffentlicht am 26.06.1980
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Rechtssatz

Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr (vgl ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß alles tun, um die Durchführung von Überholmanövern zu erleichtern.Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr vergleiche ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß alles tun, um die Durchführung von Überholmanövern zu erleichtern.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 108/80
    Entscheidungstext OGH 26.06.1980 8 Ob 108/80
    Veröff: ZVR 1981/75 S 103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026847

Dokumentnummer

JJR_19800626_OGH0002_0080OB00108_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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