RS OGH 2017/1/26 2Ob112/71, 2Ob201/71, 2Ob196/72, 2Ob225/80, 2Ob198/81, 2Ob100/16v

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Veröffentlicht am 27.05.1971
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Norm

StVO §10

Rechtssatz

Eine Ausweichbewegung ist ausreichend, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortzusetzen vermag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073531

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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