Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), war am 12.12.2025 als Zeugin zu einer Hauptverhandlung beim Landesgericht Innsbruck, zu Zl. XXXX , geladen. römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin), war am 12.12.2025 als Zeugin zu einer Hauptverhandlung beim Landesgericht Innsbruck, zu Zl. römisch 40 , geladen. Witterungsbedingt wurde die Hauptverhandlung kurzfristig abberaumt. Die Beschwerdeführerin machte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei war am 12.12.2025 als Zeugin zu einer Hauptverhandlung beim Landesgericht Innsbruck, zu Zl. XXXX , geladen. Die beschwerdeführende Partei war am 12.12.2025 als Zeugin zu einer Hauptverhandlung beim Landesgericht Innsbruck, zu Zl. römisch 40 , geladen. Witterungsbedingt wurde die Hauptverhandlung kurzfristig abberaumt. Die beschwerdeführende Partei machte die Zuerkennung von Zeuge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. In einem strafrechtlichen Verfahren zur Geschäftszahl 19 Hv 5/25 d des Landesgerichtes St. Pölten (in der Folge: Landesgericht) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vor dem genannten Landesgericht am Dienstag, 08.04.2025 um 11:00 Uhr als Zeuge vernommen. Die Anwesenheit des Beschwerdeführers war der Bestätigung des Richters zufolge bis 12:00 Uhr e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.07.2025 fand am Arbeits- und Sozialgericht Wien in der dort zur Zl. XXXX geführten Rechtssache des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) als klagende Partei gegen die XXXX , als beklagte Partei (Sozialrechtssache – Invaliditätspension) eine mündliche Streitverhandlung statt. 1. Am 21.07.2025 fand am Arbeits- und Sozialgericht Wien in der dort zur Zl. römisch 40 geführten Rechtssache des nunmehrigen ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nahm in einer Rechtsache am Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich am 26.08.2020 als Zeuge teil, für seine Anwesenheit von 9.00 bis 9.15 Uhr beantragte er Gebühren in Höhe von EUR 1069,00 (gerundet nach § 20 Abs 3 GebAG), darin enthalten EUR 169,20 Reisekosten, EUR 721,50 Verdiens-/Einkommensentgang (6,5 Stunden zu je EUR 111,--) sowie 20% USt. 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.11.2020 als Zeuge für die Vernehmung in einer Rechtssache vor dem Bezirksgericht Favoriten am 30.11.2020 von 14.00 bis 15.00 Uhr den Ersatz von EUR 136,50 Reisekosten sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 7 Stunden (zu EUR 14,20 pro Stunde) in Höhe von EUR 99,40. 2. Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde als Zeuge für eine Tagsatzung am 10.07.2020, 14.30 Uhr am Handelsgericht Wien geladen. Am 15.06.2020 beantragte er für seine Teilnahme an der Verhandlung den Ersatz von EUR 218 Reisekosten. 2. Mit Bescheid vom 02.07.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten: ( §§ 6-12)Gaisschlag – Wien – Gaisschlag á EUR 46,20 EUR 92,40Aufenthaltskosten ... mehr lesen...