Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.05.2019 wurde XXXX vom XXXX mit einem schriftlichen Übersetzungsauftrag ins Polnische, bestehend aus einem Satz, in der Beschwerdesache zur XXXX beauftragt. 2. Noch am selben Tag übermittelte der Antragsteller im Auftrag von XXXX die Übersetzung samt Gebührennote betreffend die schriftliche Übersetzung ins Polnische vom 13.05.2019 im Verfahren zur XXXX . 3. Das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht stattgefundener Verhandlungen in den Jahren 2013 bis 2015 machte die Dolmetscherin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch keine Umsatzsteuer aus. römisch eins.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht stattgefundener Verhandlungen in den Jahren 2013 bis 2015 machte die Dolmetscheri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin XXXX ist eine nichtamtliche Dolmetscherin und erbrachte am 13.02.2018 bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. Die Beschwerdeführerin römisch 40 ist eine nichtamtliche Dolmetscherin und erbrachte am 13.02.2018 bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. Am 22.03.2018 (Datum des Einlangens bei der belangten Behörde) machte die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erbrachte am 03.05.2018 Dolmetschleistungen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), RD Oberösterreich. Am 18.05.2018 machte sie dafür mit Gebührennote Nr. 33 vom 03.05.2018, Gebühren in Höhe von € 180,50 geltend. 2. Das BFA forderte daraufhin die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme auf, da die Gebührennote verspätet eingelangt sei. 3. In ihrer Stellungnahme brachte die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nichtamtlicher Dolmetscher, erbrachte am 13.03.2018 zwischen 09:00 bis 12:00 Uhr bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. 2. Am 28.03.2018, 08:49 Uhr, übermittelte der Beschwerdeführer die Gebührennote vom 13.03.2018 und eine weitere, nicht verfahrensgegenständliche Gebührennote. Diese Gebührennote war nicht unterfertigt. 3. Mit E-Mail vom 28.03.2018, 09:47 Uhr, tei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war mehrmals für das Stadtpolizeikommando Schwechat als Dolmetscherin tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die Landespolizeidirektion Niederösterreich die Gebühren der Beschwerdeführerin für ihre Tätigkeit als Dolmetscherin beim Stadtpolizeikommando Schwechat am 07.04.2015 in der Zeit von 14 Uhr 30 bis 17 Uhr 35 (Spruchpunkt 1) mit 233,40 Euro und für die Zeit von 17 Uhr 40 bis 18... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich (folgend: LPD) vom 20.07.2015, GZ XXXX, wurden unter Spruchpunkt 1) die Anträge der Beschwerdeführerin (folgend: BF) vom 09.02.2015, 13.02.2015, 01.04.2015, 30.04.2015 und 27.05.2015 betreffend Festsetzung von Dolmetschergebühren hinsichtlich der am 30.09.2014 erbrachten Mühewaltung (unterbliebene Angabe der Dienststelle, unvollständige Benennung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache SERBISCH und wurde von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) am 11.08.2014 mit Dolmetscherleistungen gem. § 126 StPO iVm § 53b AVG beauftragt. Diese wurden am 11.08.2014, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr in der Polizeiinspektion XXXX (PI) erbracht. In der Sache ging es um die Befragung eines Beschuldigten zu einem Ladendiebstahl... mehr lesen...