Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz BF) ist Angeklagter im Strafverfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX (Grundverfahren). In diesem Verfahren fand am XXXX .2020 in der Zeit von XXXX Uhr bis XXXX Uhr eine Hauptverhandlung statt, in der (unter anderem) der ladungsgemäß erschienene XXXX als Zeuge vernommen wurde. In der Ladung wurde seine Anschrift mit „ XXXX “ angegeben. Der Zeuge teilte dem Gericht erst am Verhandlungstag mit,... mehr lesen...
Begründung: Zu A) § 4 Abs. 1 GebAG lautet: Der Anspruch auf die Gebühr steht dem Zeugen zu, der auf Grund einer Ladung vom Gericht vernommen worden ist. Er kommt aber auch dem Zeugen zu, der ohne Ladung gekommen und vernommen worden oder der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist; er hat jedoch im ersten Fall, wenn er sonst im Weg der Rechtshilfe hätte vernommen werden können, nur den Anspruch, der ihm bei einer Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht (in Folge auch: BG) Dornbirn geführten Verlassenschaftsverfahren zu XXXX wurde XXXX als Zeuge zur Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geladen. Er ist dieser Ladung ordnungsgemäß nachgekommen und hat er fristgerecht den Ersatz seiner Zeugengebühren geltend. 2. Zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs wurde den im Verlassenschaftsverfahren (in Folge auch: Grundverfahren) beteiligten Parteien - drunter der nunmehrige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) geführten Verfahren zu XXXX ist im Protokoll der Tagsatzung vom 04.09.2017 festgehalten, dass der Klagevertreter erklärt habe, Mag. Ing. Johann S XXXX (im Folgenden: Zeuge) zur Einvernahme in der Verhandlung am 20.11.2017, 10:00 Uhr, voraussichtliche Dauer 2 Stunden (4/2) als Zeuge stellig zu machen. Die Parteienvertreter hätten unter Ladungsverzicht und Hinweis auf die Säumnisfolgen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zl. XXXX geführten Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerdeführer an seiner Wohnadresse in 5020 Salzburg zu einer für 19.09.2018 in 1020 Wien anberaumten Verhandlung für 9:00 Uhr als Beteiligter geladen. 2. In der Folge wurde der Beschwerdeführer infolge des krankheitsbedingten NIchterscheinens des Dolmetschers nicht vernommen und um 9:20 Uhr vom Gericht wieder entlassen. 3. Mit einem am 03.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Mit dem im
Spruch: genannten Antrag, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 28.05.2019, begehrt der Antragsteller die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 8a VwGVG zur Abfassung und Einbringung einer Beschwerde gegen den im
Spruch: genannten Bescheid. Der Antrag wurde fristgerecht (innerhalb der Beschwerdefrist) unter Beilage eines Vermögensbekenntnisses (§ 66 ZPO) samt Belegen und des anzufechtenden Bescheides eingebracht. 1.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt (im Folgenden: BF), trat am 13.12.2017 in einem Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in WIEN (zu Zl. W102 2016679-1) als bevollmächtigter Vertreter seiner Tochter, die als beschwerdeführende Partei geladen aber verhindert war, auf. 2. Für seine Teilnahme machte der BF mit Schreiben vom 14.12.2017 Reise- und Aufenthaltskosten nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Begleitperson (b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF ist Angeklagter im Strafverfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Grundverfahren). In diesem Verfahren fand am 14.05.2018 auf einem Grundstück des Privatbeteiligten XXXX in XXXX eine Befundaufnahme mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen XXXXstatt. Mit Eingabe vom 28.05.2018 beantragte der Privatbeteiligte, seine Zeugengebühr für die Anreise zur Befundaufnahme mit EUR 222,60 (Reisekosten EUR 201,60 [Kilometergeld 2 x 240 km], Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das Verwaltungsverfahren nach dem Asylgesetz vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zahl XXXX zu Grunde, in welchem der nunmehrige Beschwerdeführer beschwerdeführende Partei war. Mit verfahrensrechtlicher Anordnung vom 08.02.2018 beraumte das Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren eine mündliche Verhandlung am 11.04.2018, 13:... mehr lesen...