Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer Gerichtsverhandlung am 27.10.2022 geladen, welche aufgrund Verhinderung zweier Zeugen vertagt wurde. Für ihre Reisekosten beantragte die Zeugin Gebühren in Höhe von EUR 3.308,72 (darin enthalten EUR 1.110,01 Hinflug, EUR 1.663,01 Rückflug und EUR 265,70 Nächtigungskosten). 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 2290249-1 protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Recht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.07.2025 fand am Arbeits- und Sozialgericht Wien in der dort zur Zl. XXXX geführten Rechtssache des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) als klagende Partei gegen die XXXX , als beklagte Partei (Sozialrechtssache – Invaliditätspension) eine mündliche Streitverhandlung statt. 1. Am 21.07.2025 fand am Arbeits- und Sozialgericht Wien in der dort zur Zl. römisch 40 geführten Rechtssache des nunmehrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 31.05.2023 vor dem Handelsgericht Wien als Zeugin einvernommen. Die Beschwerdeführerin beantragte den Ersatz von EUR 2.670,71 Zeugengebühr, darin enthalten EUR 831,55 Hinflug plus Aufpreis von EUR 588,--, Umbuchungsgebühr von EUR 150,-- und EUR 1.101,16 Rückflug. 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) wurde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer Verhandlung am 27.10.2022 geladen, welche aufgrund Verhinderung zweier Zeugen vertagt wurde. Für ihre Anreise beantragte die Zeugin Gebühren in Höhe von EUR 3.308,72, darin enthalten EUR 1.110,01 Hinflug, EUR 1.663,01 Rückflug und EUR 265,70 Nächtigungskosten. 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer Verh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 20,1,15) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 20,1,12). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 10,14) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 1,6). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei XXXX (in Folge: Zeugin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 28.06.2022 in einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien von 13.40 bis 14.20 Uhr als Zeugin einvernommen. Die Zeugin beantragte Zeugengebühren in Höhe von insgesamt EUR 858,53 Einkommensentgang. Sie sei Rechtsanwältin und habe eine Tagsatzung vor dem Bezirksgericht Bruck an der Leitha nicht verrichten können, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde als Zeuge für eine Tagsatzung am 10.07.2020, 14.30 Uhr am Handelsgericht Wien geladen. Am 15.06.2020 beantragte er für seine Teilnahme an der Verhandlung den Ersatz von EUR 218 Reisekosten. 2. Mit Bescheid vom 02.07.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten: ( §§ 6-12)Gaisschlag – Wien – Gaisschlag á EUR 46,20 EUR 92,40Aufenthaltskosten ... mehr lesen...