Mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2010 beantragte die A***, vertreten durch X***, die Nichtigerklärung der Entscheidungen, mit welchen Bietern bei den Losen 2 und 5 der Ausschreibung "Bodenmarkierungsarbeiten 2011 - 2014 für die ASFINAG Service GmbH, Alpenstraßen GmbH und Baumanagement GmbH" der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft jeweils eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll. In diesem Nachprüfungsverfahren war die Beiziehung eines nichtamtlichen Sach... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4. Februar 2008 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, gemäß § 331 Abs. 4 BVergG das beim Bundesvergabeamt zu N/0007-BVA/05/2008 protokollierte Nachprüfungsverfahren als Feststellungs-verfahren fortzuführen, da am 11. Jänner 2008 im zugrundeliegenden Vergabeverfahren "Impfstoffe für Kinderimpfprogramm 2008" – Zl. 32-GFP-64.21/07 – Los 7 Impfstoff gegen Rotavirus" der Zuschlag erteilt wurde. Insbesondere sollte festgestellt werden, dass d... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2003, eingelangt beim Bundesvergabeamt am 23. Dezember 2004 per Telefax, stellte die A***, vertreten durch X***, den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers, den Zuschlag der B*** erteilen zu wollen. Begründend führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, das Produkt der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin habe weder bei der Angebotsöffnung am 9.12.2003 den Ausschreibungsbedingungen entsprochen, noch habe ein solches aussch... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren auf Antrag der B*** Gesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt X***, betreffend Vergabeverfahren "Anschaffung von Software für die Verwaltung von Schulbibliotheken", durch die Auftraggeber BBG Bundesbeschaffung GmbH, Obere Donaustraße 63, 1020 Wien, war zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellungen hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen in technischer Hinsicht durch die Zuschlagsempfängerin und durch die Antragstellerin (insbesondere Auss... mehr lesen...