Norm: GebAG §25
Rechtssatz: Die Warnpflicht nach dieser Gesetzesstelle kommt auch im kartellrechtliche Verfahren zu Anwendung. Entscheidungstexte 16 Ok 1/18k Entscheidungstext OGH 12.07.2018 16 Ok 1/18k Veröff: SZ 2018/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132210 Im RIS seit 03... mehr lesen...
Norm: GebAG §25
Rechtssatz: Allfällige behauptete Mängel des Gutachtens sind im Gebührenbemessungsverfahren nicht zu prüfen. Im Rahmen der Gebührenbemessung ist nicht über Schlüssigkeit, Beweiskraft, Tauglichkeit und Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens abzusprechen. Das Gutachten ist im Gebührenbemessungsverfahren daher auch nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Der Sachverständige hätte sogar den Anspruch auf Gebühren, wenn i... mehr lesen...
Norm: GebAG §25
Rechtssatz: Die Warnpflicht des Sachverständigen verpflichtet nicht nur zu einer ersten Bekanntgabe der voraussichtlichen Kosten, sondern der Sachverständige muss auch warnen, wenn sich zeigt, dass er die voraussichtliche Gebühr zu gering geschätzt hat. Entscheidungstexte 16 Ok 7/10 Entscheidungstext OGH 07.02.2011 16 Ok 7/10 ... mehr lesen...
Norm: GebAG §25
Rechtssatz: Insoweit der Sachverständige seine Warnpflicht verletzt, entfällt sein Gebührenanspruch. Das gilt nicht nur für die Gebühr für Mühewaltung, sondern auch für sonstige Teile des Gebührenanspruchs, wie zB Reisekosten. Entscheidungstexte 16 Ok 7/10 Entscheidungstext OGH 07.02.2011 16 Ok 7/10 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: GebAG §25
Rechtssatz: Die Warnpflicht des Sachverständigen gilt auch im Kartellverfahren. Entscheidungstexte 16 Ok 7/10 Entscheidungstext OGH 07.02.2011 16 Ok 7/10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126536 Im RIS seit 04.03.2011 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2ZPO §357 Abs2GebAG 1975 §25
Rechtssatz: Aus § 25 GebAG ist abzuleiten, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten grundsätzlich so abgefasst sein soll und muss, dass eine mündliche Erörterung nicht notwendig ist. Der gerichtliche Sachverständige darf daher keineswegs darauf vertrauen, dass er sein Gutachten ohnehin bei einer mündlichen Erörterung noch ergänzen, richtigstellen, überarbeiten oder vervollständigen kann. Di... mehr lesen...
Norm: GebAG §25GebAG §39
Rechtssatz: Erwuchs die (hier) strafgerichtliche Gebührenbestimmung in Rechtskraft, kann sie in einem Schadenersatzprozess gegen den Sachverständigen nicht mit der Behauptung, sie sei (wie das Gutachten) unrichtig, neuerlich aufgerollt werden, wie auch eine neuerliche Entscheidung über denselben Gebührenanspruch gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstieße. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: a) Die Aufgabe des in der Gebührenfrage angerufenen Rechtsmittelgerichts kann es nicht sein, die Beurteilung der Rechts- und Tatfrage im Hauptverfahren vorwegzunehmen und dem Erstgericht hiebei seine Auffassung aufzuzwingen. b) Ein Gutachten ist nicht schon dann unvollständig, wenn es sich nicht mit dem Vorbringen einer Seite auseinandersetzt, welches das Gericht im Rahmen seiner Prozessleitung für irrelevant erachtet oder dessen Prüfung es einem späteren Verfahrensstadium vorb... mehr lesen...
Norm: ZPO §355 Abs1GebAG §25
Rechtssatz: Das Gutachten eines ausgeschlossenen oder auch eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen darf als Prozessstoff nicht berücksichtigt werden. der Sachverständige hat keinen Gebührenanspruch, weil seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben und sein Gutachten völlig unbrauchbar ist, sodass eine Erfüllung des gerichtlichen Auftrags nicht zu erkennen ist. das Verschulden des Sachverständ... mehr lesen...
Gründe: I. In der oben bezeichneten Strafsache hat das Kreisgericht Krems an der Donau auf Grund der vom Magistrat der Stadt Krems an der Donau, Städtische Bestattung, gelegten Rechnung vom 6. Dezember 1990 (ON 2) mit Beschluß vom 18.Dezember 1990, GZ 17 Vr 746/90-12, den Rechnungsführer angewiesen, an die Städtische Bestattung Krems an der Donau für die Abholung der Leiche des Johann H***** unter Zurverfügungstellung eines Leih- bzw. Notsarges den Betrag von 1.956 S zu überweisen u... mehr lesen...
Gründe: I. Das Verfahren zum AZ 8 b Vr 826/90 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wurde durch eine Anzeige des Stadtpolizeiamtes Baden ausgelöst, welches aus eigener Macht Nachforschungen angestellt (§ 24 StPO) und zur Vernehmung von Verdächtigen eine Dolmetscherin beigezogen hatte; letztere sprach für diese Tätigkeit Gebühren an, die der Untersuchungsrichter unter Anwendung des GebAG und mit dem Hinweis darauf, daß sich die "Kostentragungspflicht des Gerichtes" auf einen Erlaß des B... mehr lesen...
Norm: AVG §53aEGVG ArtVF-VG §2GebAG 1975 §1GebAG 1975 §25StPO §24 AVStG §24
Rechtssatz: Nach § 2 F-VG hat der Bund auch jenen Aufwand "zu tragen", der sich aus der Beiziehung von Dolmetschern durch eine Gemeindepolizei im Dienste der Strafjustiz (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) ergibt. Diesfalls sind die Gebühren der Dolmetscher gemäß Art V EGVG in Verbindung mit § 24 VStG und § 53 a AVG in sinngemäßer Anwendung des GebAG durch die zuständigen Organe de... mehr lesen...