Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man die Subsumtion des erstgerichtlichen Beschlusses vom 15.Jänner 1990, ON 64, unter § 366 Abs. 2 ZPO ablehnen wollte, wäre für die beklagten Parteien nichts gewonnen, weil sich das Rechtsmittelverfahren, soweit das GebAG keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen jener Verfahrensart richtet, in der das Hauptverfahren geführt wird (vgl Krammer-Schmidt, SDG und ... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 2 P 164/85 des Bezirksgerichtes Döbling anhängigen Pflegschaftsverfahren des mj. Wassilis L*** entschied das Erstgericht mit Beschluß vom 6. August 1985, daß die Elternrechte künftighin dem Vater Joannis L*** allein zustehen. Infolge Rekurses der Mutter Erika L*** gegen diese Entscheidung legte das Erstgericht den Akt dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vor. Dieses hatte Zweifel an der Prozeßfähigkeit der Mutter und bestellte mit Be... mehr lesen...
                    
                    Norm:        AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG §14 Abs2 B6GebAG 1965 §21 Abs4GebAG 1965 §21 Abs5KartG 1959 §20KartG 1972 §94                               
Rechtssatz:          Der Revisor ist gemäß § 21 Abs 5 und § 21 Abs 4 Z 2 GebAG auch im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Kartellgericht zum Rekurs legitimiert.                     Entscheidungstexte                                 Okt     2/72      Entscheidungstext  OGH  25.09.1972  Okt     2/72   Veröff: ÖBl 1973,20                          ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1965 §21 Abs5RDG §93 Abs1RDG §137 Abs2RDG §164 Abs1                               
Rechtssatz:          Für den durch ein Dienstgerichtsverfahren betroffenen Richter besteht keine Kostenersatzpflicht. Er hat daher insoweit keine Beschwerdeberechtigung gegen Sachverständigen - Gebührenbeschlüsse.                     Entscheidungstexte                                 Dg     1/72      Entscheidungstext  OGH  20.03.1972  Dg     1/72   Veröff: SSt 43/11                        ...                    mehr lesen...                
Im Widerspruchsverfahren betreffend den beschränkt entmundigten Karl K. wurden vom Landesgericht für ZRS. Wien als Widerspruchsgericht die Gebühren des Sachverständigen Primarius Dr. N. N. für sein schriftliches Gutachten und die Teilnahme an der Widerspruchsverhandlung vom 23. Mai 1966 gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz mit insgesamt 764.12 S bestimmt und das Mehrbegehren in der Höhe von 284.17 S abgewiesen. Dagegen richtete sich der vom Sachverständigen eingebrachte Rekurs. Der O... mehr lesen...
                    
                    Norm:        AußStrG §14 B5EntmO §48GebAG 1965 §21 Abs5ZPO §528 E                               
Rechtssatz:          Unanfechtbarkeit der Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Widerspruchsgericht im Entmündigungsverfahren.                     Entscheidungstexte                                  5  Ob   231/66       Entscheidungstext  OGH  27.10.1966  5  Ob   231/66    Veröff: EvBl 1967/119 S 130 = SZ 39/181                                           5  Ob    60/74      Entscheidu...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1958 §21 Abs5                               
Rechtssatz:          Die Rechtsmittelfrist gegen Beschlüsse, mit denen Sachverständigengebühren bestimmt werden, beginnt nicht mit der Eröffnung der Entscheidung, dh in dem Zeitpunkt, da die betreffende Entscheidung in der Hauptverhandlung verkündet wird, zu laufen, sondern erst mit der Zustellung dieses Beschlusses an die Beteiligten.                     Entscheidungstexte                                 11  Os    56/63      E...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ArbGerG §28GebAG 1965 §21 Abs5ZPO §519 E5ZPO §528                               
Rechtssatz:          Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist der Rekurs gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichtes über Gebühren der Sachverständigen unzulässig.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    92/62      Entscheidungstext  OGH  20.09.1962  4  Ob    92/62   Veröff: JBl 1963,391                                           5  Ob   185/65      Entsc...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1965 §21 Abs5ZPO §519 AZPO §528                               
Rechtssatz:          Durch § 21 Abs 5 GebAG werden die §§ 528 und 519 ZPO nicht berührt.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    92/62      Entscheidungstext  OGH  20.09.1962  4  Ob    92/62   Veröff: JBl 1963,391                                           5  Ob  1544/90      Entscheidungstext  OGH  26.06.1990  5  Ob  1544/90   Auch; Beisatz: Weil sich das Rechtsmittelver...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1958 §21 Abs5                               
Rechtssatz:          Soweit ein Bezirksgericht im Verfahren wegen Verbrechen oder Vergehen nicht als ersuchtes Gericht kraft eigener Gerichtsgewalt, sondern funktionell für den Gerichtshof erster Instanz (Untersuchungsrichter) tätig wird, ist als übergeordneter Gerichtshof im Sinne des § 21 Abs 5 des GebAG 1957 das örtlich zuständige OLG anzusehen.                     Entscheidungstexte                                 9  Os   3...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1958 §21 Abs5                               
Rechtssatz:          Hat ein Bezirksgericht in Ausübung der Rechtshilfe (§ 93 Abs 1 StPO) einen Gebührenbemessungsbeschluß erlassen, so geht die Beschwerde an den Gerichtshof, der diesem Bezirksgericht übergeordnet ist.                     Entscheidungstexte                                 7  Os    66/59      Entscheidungstext  OGH  30.06.1959  7  Os    66/59   Veröff: EvBl 1959/368 S 606 = RZ 1959,152 = SSt XXX/70             ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        GebAG 1958 §21 Abs5StPO §292StPO §392                               
Rechtssatz:          1. Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Berufungsgerichtes (Gerichtshof erster Instanz) über den Gebührenanspruch eines im Berufungsverfahren beigezogenen Sachverständigen steht letzterem im Sinne der §§ 21 Abs 5 GebAG und § 392 StPO die Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz offen.   2. Die - unrichtige - Entscheidung des letzteren kann der OGH im Sinne des § 292 StPO nicht ...                    mehr lesen...