Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gestellten Anträge auf Bekanntgabe des Aktenzeichens und Akteneinsicht im Verfahren zur erfolgten Untersagung des Geschäftsbetriebs einer Bank (Spruchpunkt I. lit. a), Bekanntgabe der eingesetzten Aufsichtsperson samt Kontaktdaten zu dieser (Spruchpunkt I. lit. b), Bekanntgabe der Aktenzeichen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX LLP (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF3) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX (UK) LLP (in der Folge XXXX ), eine Gesellschaft britischen Rechts (Limited Liability Partnerschip, Firmennummer XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX , XXXX , XXXX , hat als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , abgeändert durch die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2018, GZ: XXXX richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer; auch BF2) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie haben es als gemeinsam mit der XXXX AG (idF XXXX ), XXXX Limited ( XXXX ), XXXX AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF1) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (in der Folge XXXX ), eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift XXXX XXXX , XXXX , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts XXXX unter XXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger, entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 24.11.2015 wurde der damaligen XXXX AG (im Folgenden: BF) ein Anteil an den Beiträgen für den Abwicklungsfinanzierungsmechanismus für das Jahr 2015 in Höhe von EUR 5.922.780,54 vorgeschrieben. I.2. Die dagegen erhobene Vorstellung wies die FMA nach Durchführung des Ermittlungsv... mehr lesen...