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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die gegenständlich mittels Vorlageantrag bekämpfte Beschwerdevorentscheidung der FMA („belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX , (beschwerdeführende Partei, „bfP“). 1. Die gegenständlich mittels Vorlageantrag bekämpfte Beschwerdevorentscheidung der FMA („belBeh“ oder „FMA“) vom römisch 40 zu GZ römisch 40 wendet sich gegen die römisch 40 , (beschwerdeführende Partei, „... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: „FMA“) hat mit der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (im Folgenden: „KP-V 2021“) für den antizyklischen Kapitalpuffer gemäß § 23a Abs. 3 BWG, für systemrelevante Institute gemäß § 23d Abs. 7 BWG und für den Systemrisikopuffer gemäß § 23e Abs. 3 BWG die Kapitalpufferanforderungen festgelegt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Nachdem die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgefordert hatte, einerseits zum Vorwurf, ohne entsprechende Konzession in Österreich Bankgeschäfte auszuüben, Stellung zu nehmen und andererseits den der Rechtsordnung entsprechenden Zustand herzustellen, indem sie die konzessionspflichtigen Bankgeschäfte unterlassen würde, veröf... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...