Entscheidungsgründe: I.1 Verfahrensgang römisch eins.1 Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch XXXX zu GZ römisch XXXX wendet sich gegen die römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...