Norm: EMRK Art8 Abs1 EMRK Art. 8 heute EMRK Art. 8 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Allein aufgrund des vorgebrachten Naheverhältnisses mit gegenseitiger moralischer und psychischer Unterstützung kann noch nicht von einem hinreichend engen Familienbezug unter erwachsenen Verwan... mehr lesen...