RS AsylGH 2009/12/1 S3 407452-1/2009

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Veröffentlicht am 01.12.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Allein aufgrund des vorgebrachten Naheverhältnisses mit gegenseitiger moralischer und psychischer Unterstützung kann noch nicht von einem hinreichend engen Familienbezug unter erwachsenen Verwandten gesprochen werden.

Schlagworte

familiäre Situation, Intensität

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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