Begründung: Der Zweitbeklagte war Mehrheitsgesellschafter der Erstbeklagten mit einer 98 % des Stammkapitals entsprechenden Stammeinlage sowie deren gewerberechtlicher Geschäftsführer. Die Erstbeklagte wurde mit Erklärung des Zweitbeklagten über die Errichtung der Gesellschaft vom 21. 4. 2008 gegründet und am 10. 5. 2008 in das Firmenbuch eingetragen. Kurz nach Errichtung der Gesellschaft übertrug der Zweitbeklagte einen einer Stammeinlage von 700 EUR entsprechenden Geschäftsantei... mehr lesen...
Norm: GewO §39 UWG §14 C UWG §33a UWG §33b UWG §33c UWG §33d UWG §33e UWG §33f UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Beklagte die Erfordernisse des § 33b Abs 1 UWG unbestrittenermaßen nicht erfüllt hat, hängt die Entscheidung davon ab, ob die beanstandete Werbeeinschaltung als Ankündigung eines Ausverkaufs im Sinn des § 33a UWG zu verstehen ist. Unter einer solchen Ankündigung werden nach § 33a Abs 1 UWG alle öffentlichen Bekanntmachungen oder für einen größeren Kreis von Personen bestimmten Mitteilungen verstanden, die auf di... mehr lesen...
Norm: UWG §33a UWG §33c UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12... mehr lesen...
Norm: UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Handel mit Orientteppichen. Für eine Verkaufsveranstaltung in ihrer Betriebsstätte in Wien 7., Schottenfeldgasse 22, in der Zeit vom 10.9.-1.10.1992 warb sie mit folgendem Flugblatt: Dabei waren der Name "Dr.Ahmadi" sowie die Worte "Saison-Räumungsverkauf in unserer Filiale" und "von Teppichen im Wert von mehreren Millionen Schilling vom 10.9. bis 1.10.1992!" in roter Farbe auf schwarzem Untergrund gedruckt; die Worte "Räumt total" waren... mehr lesen...
Norm: UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Einzelhandel mit Schuhen, Zubehör und Strumpfwaren. Sie unterhält in Bischofshofen zwei Geschäftslokale, eines davon in der Bahnhofstraße 34. Am 14. Juli 1988 brachte der Dekorateur der Beklagten, Christian S***, über die gesamte Länge der Schaufenster dieser Filiale und auch auf einer vor der Schaufensterfront befindlichen Auslagensäule Plakate an, die in großen Lettern jeweils das Wort "A***" trugen; unterhalb davon war in kleiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (- der Zweit- und Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei -) betreibt am Hauptsitz in Salzburg, Getreidegasse 5 und 7 den Textilhandel und hat unter anderem eine Filiale in Wels. Die erstbeklagte Partei kündigte entsprechend den von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich und Salzburg gemäß § 5 Abs 1 Ausverkaufsverordnung (= AusvV) festgesetzten Terminen im Jahre 1984 folgende S... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses ist nur noch der zur Sicherung eines gleichlautenden Unterlassungsanspruches gestellte Antrag, den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung ab sofort zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Textilwareneinzelhandel unter der Etablissementbezeichnung 'Top-Shop' eine Saisonschlußverkaufsveranstaltung, insbesondere durch saisonschlußverkaufsähnliche Gestaltung ihrer Auslagen und ihres Geschäftes, außerhalb der von ... mehr lesen...
Norm: AusvG §1 ffAusvG §5 UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992... mehr lesen...
Norm: AusvV §1 UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Beg... mehr lesen...
Norm: AusvV §1 UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.... mehr lesen...
Norm: AusvV §1 UWG §33a UWG § 33a heute UWG § 33a gültig ab 12.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2013 UWG § 33a gültig von 12.12.2007 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 33a gültig von 01.04.1992 bis 11.12.... mehr lesen...
Die beklagte Partei ließ in der periodischen Druckschrift "K Z" vom 13. Oktober 1972 und vom 1. November 1972 eine Werbeanzeige einschalten. Deren Text enthält links Name und Anschrift des Anzeigers sowie den Werbespruch "Im Diskont noch billiger"; ferner "Zur Qualitätsüberprüfung kaufen Sie mit einem Fachmann bei uns ein". Von diesem Text deutlich getrennt durch das quergedruckte Wort AchtungÜ und einen Hinweispfeil ist rechts folgender Text zu lesen: "Durch Umbau und Großeinkäufe ... mehr lesen...