Norm: AMG §1 Abs1 Z5UWG §1 C2UWG §1 D5bUWG §1 D5bUWG §14 A1
Rechtssatz: Wurde dadurch gegen § 1 UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 27/08m ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z1 D5aUWG §1 5dUWG §14 A1
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle
Norm: ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, wenn die
Norm: nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht... mehr lesen...
Norm: ABGB §5KSchG §28UWG §1 EUWG §2 EUWG §14 A1UWG §14 A2ZPO §503 E3
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines vor Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen, und hat während des Rechtsmittelverfahrens eine Rechtsänderung stattgefunden, ist die Berechtigung eines solchen Gebots auch am neuen Recht zu messen. Entscheidungstexte 4 Ob 177/07... mehr lesen...