Norm: UWG §1 C2UWG §14 A1AMG §85a Abs1
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach § 85a AMG erfordert - anders als jener nach § 1 UWG - kein subjektiv vorwerfbares Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 81/07a Entscheidungstext OGH 12.06.2007 4 Ob 81/07a 4 Ob 174/07b Entscheidungstext OGH 13.11.2007 4 Ob 174/07b Auch ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: Eine GmbH als Klägerin, die während des Rechtsmittelverfahrens über den von ihr geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch nach Beendigung der Liquidation im Firmenbuch gelöscht wurde, verliert dadurch ihre Aktivlegitimation als Mitbewerber iSd § 14 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 213/06m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte. ... mehr lesen...