Norm: GewO §39 Abs1KFG §113 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Die Funktion des Fahrschulleiters nach § 113 KFG ist jener eines gewerberechtlichen Geschäftsführers nach § 39 GewO vergleichbar. Er ist der Behörde gegenüber für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen ebenso verantwortlich, wie der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen. Der Grundsatz, wonach der gewerberechtliche Geschäftsführ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Ebenso wie für Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverletzungen in Zeitungen der jeweilige Medieninhaber haftet, muss dies auch für Rechtsverletzungen in Websites gelten. Die Haftung trifft denjenigen, der die Website inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Den (bloßen) Inhaber der Domain trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.01.2006 4 Ob 226/05x Veröff: SZ 2006/2 6 Ob 74/14x Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 74/14x ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs2UWG §1 C5bUWG §14 C
Rechtssatz: Ein Suchmaschinenbetreiber ist nicht verpflichtet, die von seinen Werbekunden verwendeten Suchworte ohne vorherige Abmahnung auf allfällige Markenverletzungen oder Wettbewerbsverstöße zu überprüfen. Nur bei einer offenkundigen Rechtsverletzung kann davon gesprochen werden, dass der Suchmaschinenbetreiber den Rechtsverletzer bewusst fördert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Einschränkung auf Handlungen „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs" erübrigt sich, wenn die beanstandete Handlung schon ihrem Wesen nach nur im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs begangen werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 220/05i Entscheidungstext OGH 19.12.2005 4 Ob 220/05i ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Ist ein (neuerlicher) Wettbewerbsverstoß schon aus objektiven Gründen auszuschließen, so kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte im Verfahren nicht nur die Wiederholungsgefahr, sondern auch seine Unterlassungspflicht bestreitet. Entscheidungstexte 4 Ob 281/04h Entscheidungstext OGH 14.03.2005 4 Ob 281/04h 4 Ob ... mehr lesen...