Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2008/4/8 4Ob48/08z

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Entscheidung | OGH | 08.04.2008

TE OGH 2007/2/13 4Ob243/06y

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Entscheidung | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 4Ob243/06y

Norm: AMG §11 Abs2 AAMG §7 Abs1 B
Rechtssatz: Die Zulassung nach § 11 AMG aF (§ 7 AMGnF) bezieht sich nur auf ein bestimmtes, vom Zulassungswerber für den Vertrieb in Österreich vorgesehenes Arzneimittel. Aus dem Fehlen der österreichischen Zulassungsnummer ist darauf zu schließen, dass das vom Beklagten vertriebene Arzneimittel nicht in Österreich zugelassen ist, auch wenn es inhalts- und wirkungsgleich ist. Andernfalls wären die Vorschriften ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 4Ob243/06y, 4Ob48/08z, 4Ob13/12h

Norm: UWG §1 C2AMG §11 Abs1 Z2 AAMG §7 Abs1 Z2 BAMG §53AMG §59 Abs9ArzneiwareneinfuhrG 2002 §5 Abs2EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30
Rechtssatz: Eine in Österreich nicht rezeptpflichtige Arzneispezialität darf im Inland in üblichen, dem persönlichen Bedarf von Empfängern entsprechenden Mengen im Weg des grenzüberschreitenden Versandhandels aus dem EWR vertrieben werden, wenn sie dort in Verkehr gebracht werden darf und nicht rezeptpflichti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 4Ob243/06y, 4Ob48/08z, 4Ob13/12h

Norm: UWG §1 C2AMG §11 Abs1 Z2 AAMG §7 Abs1 Z2 BAMG §53AMG §59 Abs9ArzneiwareneinfuhrG 2002 §5 Abs2EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30
Rechtssatz: Eine in Österreich nicht rezeptpflichtige Arzneispezialität darf im Inland in üblichen, dem persönlichen Bedarf von Empfängern entsprechenden Mengen im Weg des grenzüberschreitenden Versandhandels aus dem EWR vertrieben werden, wenn sie dort in Verkehr gebracht werden darf und nicht rezeptpflichti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

TE OGH 2001/1/30 4Ob270/00k

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Entscheidung | OGH | 30.01.2001

RS OGH 2001/1/30 4Ob270/00k

Norm: AMG §7 Abs1EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung des Originalzustandes des Arzneimittels durch Aufdruck auf den Blisterstreifen ist nicht zu erkennen. Entscheidungstexte 4 Ob 270/00k Entscheidungstext OGH 30.01.2001 4 Ob 270/00k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2001

RS OGH 2001/1/30 4Ob270/00k

Norm: AMG §7 Abs1EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art7
Rechtssatz: Die Angabe ihres Firmenschlagwortes und ihres Firmenlogos auf dem auf der Frontseite der Originalverpackung angebrachten Aufkleber (ohne weiteren Hinweis auf den Umpackvorgang) ist nicht erforderlich, um den Vertrieb des Medikaments in Österreich zu ermöglichen. Die Vertriebsfähigkeit der Ware erforderte (neben der Herstellerbezeichnung) nur die Angabe des den Paral... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2001

TE OGH 2000/2/15 4Ob33/00g

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Entscheidung | OGH | 15.02.2000

TE OGH 1999/4/27 4Ob63/99i

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Entscheidung | OGH | 27.04.1999

RS OGH 1999/4/27 4Ob63/99i, 4Ob33/00g, 4Ob253/00k, 4Ob270/00k

Norm: AMG §7 Abs1EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art7
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des EuGH muß das Umpacken notwendig sein, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können. Das als Beispielsfall genannte Vorliegen verschiedener Packungsgrößen zeigt, daß der EuGH das Umpacken nur dann für zulässig erachtet, wenn das Arzneimittel andernfalls im Einfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben werden könnte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1999

RS OGH 1999/4/27 4Ob63/99i

Norm: AMG §7 Abs1
Rechtssatz: Für die bei Parallelimport von Arzneiwaren notwendigen Änderungen stehen grundsätzlich zwei Wege offen: Der Parallelimporteur kann Angaben durch Aufkleber ersetzen oder hinzufügen, oder er kann die Originalverpackung gegen eine neue Verpackung austauschen. Seine Befugnisse sind in mehrfacher Hinsicht begrenzt: Er darf das Arzneimittel nur umpacken, wenn er es andernfalls im Importstaat nicht vertreiben könnte, und ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1999

RS OGH 1999/4/27 4Ob63/99i

Norm: AMG §7 Abs1MSchG §10a
Rechtssatz: Mangels ausreichender Rechtfertigung verstoßen die Beklagten mit dem Umpacken der Arzneimittel gegen die Markenrechte der Klägerin. Entscheidungstexte 4 Ob 63/99i Entscheidungstext OGH 27.04.1999 4 Ob 63/99i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112116 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1999

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