Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (im Folgenden: BVA) hat mit Bescheid vom 25.02.2015, Zl: 3929-310554/23, festgestellt, dass Ministerialrat i.R. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) vom 01.10.2014 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto € 3.348,67 gebührt. Dazu gebührt ein Erhöhungsbetrag von monatlich brutto € 331,80. Außerdem gebührt eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 88,57. In der
Begründung: dieses Bescheides ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 09.12.2013 erfolgten Betretung durch Organe der NÖGKK auf der Baustelle in XXXX , festgestellt worden sei, dass für die Versicherten X... mehr lesen...