Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. Jänner 1989 stellte der Beschwerdeführer an die Behörde erster Instanz den Antrag, ihm die Strafverfügung vom 5. Oktober 1988 (betreffend eine Bestrafung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung) zuzustellen, da eine wirksame Zustellung bisher nicht erfolgt sei, zumal er anläßlich eines anderen Verwaltungsverfahrens Kenntnis von dieser Strafverfügung erhalten habe. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen St... mehr lesen...