Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den hg. Akten Zl. 90/16/0192 und Zl. 90/16/0193 ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 5. August 1983, über den ein Notariatsakt aufgenommen worden war, hatte der Beschwerdeführer von einer Gesellschafterin einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien deren einer bar eingezahlten Stammeinlage von S 40.000,-- entsprechenden Geschäftsanteil erworben. In Punkt Sechstens dieses Schenkungsvertrages hatten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs 3 ZustG ist nur in dem Fall "zuzustellen", in dem die Behörde als Empfänger eine juristische Person bestimmt, es handelt sich um eine vom Zusteller zu beachtende Regelung. Sie schließt aber nicht aus, daß bereits die Behörde in der Zustellverfügung ein Organ der juristischen Person als "Empfänger" bestimmt. Diesfalls ist nicht die ju... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland der beschwerdeführenden Partei die Entrichtung einer Ausgleichstaxe (45.900 S) nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Kalenderjahr 1988 vor. Nach dem bei den Akten befindlichen Zustellnachweis wurde dieser Bescheid am 3. Juli 1989 nach der Übernahmsbestätigung von einem Arbeitnehmer des Empfängers entgegengenommen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §4;
Rechtssatz: Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Pr... mehr lesen...
Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Verstoß gegen die Vorschrift des § 31 Abs. 3 VStG erblickt, da sämtliche ihm zur Last gelegten Übertretungen entsprechend dem angefochtenen Bescheid im Jahre 1987 erfolgt seien. Nach § 31 Abs. 3 VStG darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VwRallg;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zeit, die nicht in die Strafbarkeitsverjährungsfrist einzurechnen ist, beginnt mit dem Tag des Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof und endet mit der Zustellung der Entscheidung an die belangte Behörde (Hinweis E VS 5.11.1987, 86/02/0171, VwSlg 12570 A/1987... mehr lesen...
Der Magistrat Salzburg als Strafbehörde erster Instanz (Mag.) verfügte am 29. Dezember 1989 an den Beschwerdeführer unter der Adresse X-Straße 42 eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er als Obmann des Vereines K Salzburg und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zu deren Vertretung nach außen berufenes Organ den deutschen Staatsbürger A vom 1. Mai 1989 bis zum 31. August 1989 beschäftigt habe, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung oder ein Befreiungsschein vorgelegen sei. Diese Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Vereinsadresse stellt eine für Zustellungen an den Obmann dieses Vereines taugliche Abgabestelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090106.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Februar 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. August 1989, mit dem festgestellt wurde, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Hafnergewerbes durch die Beschwerdeführerin im Standort Innsbruck nicht vorlägen, und die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt würde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Person einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich vom 25. September 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.060,-- vorgeschrieben. Dieser an die beschwerdeführende Partei gerichtete Bescheid wurde nach dem bei den Akten befindlichen Rückschein am 4. Oktober 1989 von einer "E" übernommen, die nach der Angabe auf dem Rückschein "Postbevollmächtigte für RSb-Briefe" ist. Am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §143;ZustG §13 Abs2;ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Dem § 13 Abs 3 ZustG kann sowohl nach dem Wortlaut als auch unter Berücksichtigung der Systematik der Normen aus dem Bereich des Postrechtes (§ 143 PO) und den EB zum ZustG nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß dadurch ausgeschlossen werden hätte sollen, daß juristische Personen - durch ihre ermächtigten Orga... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §47;ZPO §292;ZustG §13 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Bei dem Postrückschein iSd § 22 ZustG handelt es sich um eine öff Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist (Hinweis B 18.10.1989, 89/02/0117, 0118)... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: VwGG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3ZustG §17 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Wenn der Vertreter des Empfängers im Sinne des § 13 Abs 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, gilt die hinterlegte Sendung... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bundespolizeikommissariat Favoriten, vom 23. September 1986 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer u.a. schuldig erkannt, er habe am 2. Juni 1986 um 02.50 Uhr in Wien 10., Altes Landgut, durch lautes Schreien und Schimpfen unter Verwendung (im einzelnen angeführter) unsittlicher Worte die Ordnung an einen öffentlichen Ort gestört, da sich Passanten gesammelt und ihren Unmut kundgetan hätten, und dadurch eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Hinterlegung eines Schriftstückes nach § 17 Abs 1 ZustG ist auf Grund der eine Einheit bildenden Zustellvorganges (§ 21 Abs 2 ZustG) maßgebend, dass der Empfänger im Zeitraum des Zustellvorganges am Tag des ersten Zustellversuches und am Tag des zweiten Zustellversuches... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0171 E VS 5. November 1987 VwSlg 12570 A/1987 RS 3 Stammrechtssatz Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Satz VStG einzurechnenden Zeit ist einerseits der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde (beim VfGH oder VwGH) und andererseits der Zeitpunkt d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. September 1986 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach "§ 99/3a i.V.m. 52/10a StVO" schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 30. Oktober 1982 um 19.50 Uhr in Wien 10, Triesterstraße nächst Hermannsweg Richtung stadteinwärts, einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw gelenkt "und dabei die gemäß § 52/10a StVO kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erhebli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zustellung im Wege der sogenannten Staatsämterabfertigung steht im Einklang mit den Bestimmungen des Zustellgesetzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020171.X04 Im RIS seit 05.11.1987 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):85/02/0260 E 21. November 1985 RS 1; E 23. Mai 1985 85/02/0163; 87/03/0092 E 16. September 1987 RS 2; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13; AVG §8; ZustG §13 Abs3; AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gültig von 01.01.2012 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs4; AVG §23 Abs6; ZustG §13 Abs3; AVG § 23 heute AVG § 23 gültig ab 01.02.1991 AVG § 23 heute AVG § 23 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...