RS Vwgh 1985/9/13 84/08/0074

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Veröffentlicht am 13.09.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Nichtanführung des Liquidators als vertretungsbefugtes Organ einer als Partei einschreitenden GmbH begründet keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung nach sich ziehenden Zustellmangel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080074.X01

Im RIS seit

13.09.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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