Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 litg;BauRallg;BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §25;
Rechtssatz: Da gem § 9 Abs 1 lit g Slbg BauPolG den Nachbarn im Baubewilligungsverfahren subjektive Rechte insbesondere auch aufgrund der Vorschriften über die Höhe und die Lage der Bauten im Bauplatz zustehen, kom... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §16 Abs6 idF 1983/048;BauPolG Slbg 1973 §7 Abs5;BauRallg;
Rechtssatz: Niemandem steht, sofern es nicht eine ausdrückliche, anders lautende Regelung (wie § 16 Abs 6 Slbg BauPolG) gibt, ein Rechtsanspruch auf baubehördliche Maßnahmen bzw einen Beseitigungsauftrag zu (Hinwei... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauRallg;ROG Slbg 1992 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Nachbarn haben die Immissionen hinzunehmen, die sich aus der konsensgemäßen Verwendung einer Wohnanlage im Wohngebiet ergeben, Immissionen, die sich im Rahmen des in der betreffenden Widmungskategorie üblichen Ausmaßes halten, müssen... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauRallg;ROG Slbg 1992 §31 Abs3;
Rechtssatz: Durch den Hinweis auf § 31 Abs 3 Slbg ROG 1992 vermögen die bf Nachbarn eine Verletzung ihnen zukommender subjektiver öffentlicher Rechte nicht geltend zu machen, da durch diese Bestimmung kein eigenes Nachbarrecht begründet wird, sondern e... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litc;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lite;BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1 Z1 idF 1992/100;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs7 idF 1992/100;BauRallg;LandbauO Slbg 1952 §30;
Rechtssatz: Der Nachbar ist mangels Parteist... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3 idF 1992/100;BauRallg;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Behörde muß sich im Rahmen ihres Auftrages gemäß Art 18 Abs 1 B-VG auf gesetzmäßige Vollziehung mit angezeigten Verstößen gegen bau... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §8;BauO Stmk 1968 §3 Abs3;BauO Stmk 1968 §3;BauRallg;B-VG Art130 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Nachbar kann die Unzulässigkeit einer Widmungsbewilligung mit der ... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1 litg;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0249 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Dem Nachbarn kommt im Anwendungsbereich des Slbg Baurechtes kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der maximal zulässigen Geschoßflächenzahl zu (Hinweis E 13.... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem auszugehen: Die Beschwerdeführerin und A.P. sind grundbücherliche Miteigentümer näher bezeichneter Liegenschaften. Diese Miteigentumsgemeinschaft wurde durch ein vollstreckbares Gerichtsurteil vom 11. Jänner 1995, mit dem die Realteilung angeordnet wurde, aufgehoben. Mit Bescheid der Grundverkehrsbezirkskommission Hartberg vom 8. März 1995 wurde diesem Urteil die ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. November 1994, Zl. 93/02/0201, verwiesen. Mit diesem wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 13. Juli 1993 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 24. April 1995 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Grundverkehrsbezirkskommission Leibnitz für den Gerichtsbezirk Leibnitz vom 25. Februar 1993 als u... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;GVG Stmk 1983 §23 Abs1;GVG Stmk 1983 §4 Abs1;GVG Stmk 1983 §7 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0019 2
(hier: Bei Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft kann dem
Miteigentümer keine weitergehende Rechtsstellung zukommen als
bei aufrechter Miteigentumsgemeinschaft, es kommt daher nicht
darauf an, ob die vom Gerich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutz der in § 4 Abs 1 Stmk GVG verankerten öffentlichen Interessen obliegt allein der Grundverkehrsbehörde, die das Ziel des Stmk GVG von Amts wegen zu verfolgen hat. Ein Mitspracherecht des Miteigentümers eines Grundstückes reicht nur so weit und bezieht sich nur auf jene Zusammenhänge, in denen ihm das Gesetz subjektive Rechte einräumt. Soweit daher der Miteigentümer (Bf) auf die Gefahr einer weiteren Zersplitterung durch die vom Käufer des Grundstückes (mitbeteiligte P... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;GVG Stmk 1983 §10;GVG Stmk 1983 §23 Abs1;GVG Stmk 1983 §4 Abs1;GVG Stmk 1983 §7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0266 1 Stammrechtssatz Der Schutz der in § 4 Abs 1 Stmk GVG verankerten öffentlichen Interessen obliegt allein de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §8;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §46 Abs1;B-VG Art20 Abs4;DVG 1984 §3;
Rechtssatz: In Ansehung der Berichterstattung eines Beamten (hier: über Spannungen und Konflikte in seiner Dienststelle) unter Einschaltung von Medien darf auch im Dienstrechtsverfahren nur unter Beachtung der... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1995 erteilte die Bezirkshauptmannschaft I. der Gemeinde M. über deren Antrag die wasserrechtliche und die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Regulierung der X im Bereich S. nach Maßgabe des vorgelegten Projektes. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer eines 55/265 Anteiles an einer Liegenschaft, mit der das Recht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage an der X verbunden ist. Im Jahre 1990 hatte... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Anstalt richtete am 16. Juli 1991 ein als "Sachverhaltsbekanntgabe und Antrag auf unverzügliches Einschreiten" bezeichnetes Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur (BH) als Forstbehörde erster Instanz. Darin brachte sie - soweit für den Beschwerdefall von Bedeutung - im wesentlichen vor, daß J P. jun. im Rahmen eines unbefugten Schotterabbaus ohne Rodungsverfahren Waldflächen gerodet habe. Im forstrechtlichen Verfahren wäre daher durch die in den Geset... mehr lesen...
Die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer - die Eltern der Erstbeschwerdeführerin - beantragten mit Eingabe vom 9. März 1995 bei der Leitung der Volksschule X die Aufnahme der nichtschulpflichtigen Erstbeschwerdeführerin in die erste Schulstufe dieser Volksschule. Die Leiterin der Volksschule X unterzog die Erstbeschwerdeführerin einem Test und traf daraufhin am 16. März 1995 schriftlich die Entscheidung, daß die Erstbeschwerdeführerin nicht vorzeitig in die erste ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §16;ForstG 1975 §172 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0052 E 27. April 1987 VwSlg 12457 A/1987 RS 3 Stammrechtssatz Das ForstG 1975 räumt dem von einer Waldverwüstung (§ 16 ForstG) betroffenen Grundeigentümer kein subjektiv-öffentliches Recht auf deren Abwehr ein. Ihm kommt daher im Falle einer nicht von ihm verursachten Waldver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §13;ForstG 1975 §172 Abs6;
Rechtssatz: Das ForstG 1975 räumt dem von einer rechtswidrigen Rodung betroffenen Grundeigentümer in einem entsprechenden Verfahren auf Wiederbewaldung gem § 13 ForstG 1975 kein subjektives öffentliches Recht auf deren Abwehr ein. Ihm kommt daher im Falle einer nicht von ihm verursachten rechtswidrigen Rodung in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §8;SchPflG 1985 §23 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 7 Abs 1 SchPflG weist hinsichtlich der Antragslegitimation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe dieselbe Struktur auf wie der die Befreiung vom Besuch der Berufsschule regelnde § 23 Abs 1 SchPflG. In einem Verfahren nach § 7 SchPflG ... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;NatSchG Tir 1991 §27 Abs2;NatSchG Tir 1991 §41 Abs2;StGG Art5;WRG 1959 §11;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 Tir NatSchG 1991 und § 41 Abs 2 Tir NatSchG 1991 bezwecken weder den Schutz von Eigentümerrechten noch jenen von Wasserbenutzungsrechten. Eur... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §8;NatSchG Tir 1991 §41 Abs2;StGG Art5;
Rechtssatz: Bei § 41 Abs 2 Tir NatSchG 1991 handelt es sich lediglich um eine im Dienste der Verwaltungsökonomie stehende, nicht aber um eine den Schutz von Eigentümerrechten bezweckende Vorschrift (Hinweis E 22.12.1986, 86/10/0121 und E 24.10.1988, ... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;NatSchG Tir 1991 §1;NatSchG Tir 1991 §27 Abs2 Z1;NatSchG Tir 1991 §27 Abs2 Z2;NatSchG Tir 1991 §41 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 Z 1 und Z 2 Tir NatSchG 1991 - dies auch unter Bedachtnahme auf die "Zielbestimmung" (allgemeine Grundsätze) des § 1 Tir NatSchG 1991 - lassen deut... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;NatSchG Tir 1991 §27 Abs1;NatSchG Tir 1991 §27 Abs10;NatSchG Tir 1991 §27 Abs2;NatSchG Tir 1991 §27 Abs9;NatSchG Tir 1991 §41 Abs2;
Rechtssatz: Dem Grundeigentümer erwächst in Ansehung der Ausführung eines Vorhabens aus der dem Antragsteller nach § 27 Tir NatSchG 1991 erteilen naturschutzbehördlichen Bewilligung kei... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid vom 14. Dezember 1994 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, "gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien den Eigentümern des Schwimmbeckens" auf der Liegenschaft W., D-Straße 70, nachstehenden Auftrag: "Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides ist das Schwimmbecken bauordnungsgemäß instandzusetzen." Die... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 11. Juni 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei unter Vorlage entsprechender Projektsunterlagen die Erteilung der abfallrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie auf den Grundstücken Nr. 1907 und 1909 je KG F. Zur Auffüllung ist ein von Osten nach Westen abfallender Erosionsgraben vorgesehen, der eine durchschnittliche Kronenbreite von 45 m, eine maximale Länge von 250 m und eine maximale Tiefe von 7,5 m aufweist. Daraus ergibt... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 28. Oktober 1993 beantragten die erstmitbeteiligten Bauwerber die Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung einer Garage auf ihrem Grundstück 541/2, KG A (J-Straße 5). Nach der Baubeschreibung und dem vorgelegten Bauplan soll die 6 m tiefe Garage an einer Seite an das bestehende Wohnhaus der Bauwerber angebaut werden; mit der Breite von 8 m soll der gesamte Seitenabstand zwischen diesem Wohnhaus und der Nachbargrenze überbaut werden; die Gebäudehöhe soll 2,5 m... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 22. Mai 1992 beantragte die Architektin ES für den Erstmitbeteiligten als Bauwerber gemäß § 99a der Bauordnung für Niederösterreich die Bewilligung für den Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Nr. 1865/106 Garten, inneliegend der Liegenschaft EZ. 5559 des Grundbuches K. Das zu bebauende Grundstück fällt von der südlich gelegenen R-Gasse Richtung Norden ab und grenzt dort an das den Beschwerdeführern gehörige Grundstück Nr. 1865/4, inneliegend der Liegen... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bauoberbehörde für Wien wurde der mitbeteiligten Partei aufgrund ihres am 2. Juli 1991 bei der Behörde eingelangten Ansuchens gemäß § 70 der Bauordnung für Wien (BO) die nachträgliche Bewilligung erteilt, nach den mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plänen auf der Liegenschaft Wien, G-Gasse 44, folgende Bauführun... mehr lesen...