Norm: DSGVO Art77 Abs1DSGVO Art57 Abs3DSGVO Art82 DSG §29 AVG §74 ABGB §1293ff DSG Art. 2 § 29 heute DSG Art. 2 § 29 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2017 DSG Art. 2 § 29 gültig von 01.01.2000 bis 24.05.2018 ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Berufungsgerichts, bei den Kosten des Klägers für eine Berufung im Verwaltungsverfahren vor der beklagten Partei handle es sich nicht um einen nach § 1 IESG gesicherten Anspruch, bewegt sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0049748, RS0076640). Die Beurteilung des Berufungsgerichts, bei den Kosten des Klägers für eine Berufung im Verwaltungsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Mahnklage begehrt die Klägerin unter Berufung auf § 177 Abs 5 BVergG 2002 den Ersatz der von ihr im (Nachprüfungs-)Verfahren des BVA (nach der Ausschreibung „Rahmenvertrag für die Baggerungen im Bereich der Wasserstraßen West, Mitte und Ost"), 15N-69/04, entrichteten „Pauschalgebühren" von EUR 7.609,20 sA (je EUR 2.500 für drei erfolgreiche Anträge und EUR 109,20, die mit Bescheid [nach § 14 TP 5 und 6 GebührenG] vorgeschrieben wurden) von der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren bei einer GmbH in Wien beschäftigt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 19. 6. 2002 wurde die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Dienstgeberin der Kläger mangels Kostendeckung abgelehnt. Im Rahmen ihres Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld stellten die Kläger ua auch das Begehren auf Zuspruch von jeweils 78 EUR für die Durchführung der Nettoberechnung gemäß der besonderen Besteuerung von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen ihres Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld stellte die Klägerin ua auch das Begehren auf Zuspruch der Kosten des Antrages an die beklagte Partei im Ausmaß der tarifmäßigen Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in Höhe von S 6.600,60, in eventu begehrte sie an Kosten für den Antrag S 750,-- zuzüglich 20 % USt, insgesamt sohin 900,--, in Analogie zur pauschalen Abgeltung bei Vertretung durch bevorrechtete Gläubigerschutzverbände iSd § 13c IESG. Diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin hat im Rahmen einer "Zwischenlösung" ihre eigene Wohnung der Arbeitgeberin als Büro zur Verfügung gestellt. Das Berufungsgericht hat zutreffend die aus dieser gesonderten Vereinbarung bestehenden Ansprüche der Klägerin gegen ihre Arbeitgeberin auf Ersatz der Miet-, Strom-, Heizungs- und Telefonkosten als nicht von § 1 Abs 2 IESG erfasste Ansprüche beurteilt und damit den Anspruch der Klägerin auf Ins... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider besseres Wissen gegen ihn einen Antrag gemäß § 24 MRG bei der Schlichtungsstelle eingebracht und in der Folge zurückgezogen. Es seien ihm Vertretungskosten in diesem Verfahren in der Höhe des Klagsbetrages erwachsen, deren Ersatz er aus dem Titel des Schadenersatzes begehre. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider be... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr beklagte Partei ist gemäß dem Bundesgesetz BGBl 1992/826 seit 1.Jänner 1993 kraft Verschmelzung gemäß § 233 ABGB Rechtsnachfolgerin der ursprünglich beklagten Pyhrn Autobahn Aktiengesellschaft (im folgenden ebenfalls als beklagte Partei bezeichnet). Der Pyhrn Autobahn Aktiengesellschaft wurde mit Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12.9.1988 BGBl 564 unter anderem die Teilstrecke Kalwang - Mautern der A 9 Pyhrn Autoba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 25.3.1988, 16 Cga 3687/87-12, wurde der frühere Arbeitgeber des Klägers verpflichtet, diesem an Entgelt- und Schadenersatzansprüchen aus dem am 9.2.1987 aufgelösten Arbeitsverhältnis S 216.542,47 brutto samt Stufenzinsen und Kosten zu bezahlen. Der Kläger stellte auf Grund dieser Entscheidung den Antrag, über das Vermögen seines Arbeitgebers den Konkurs zu eröffnen. Dieser Antrag wurde mit ... mehr lesen...
Norm: AVG §74 IESG §1 Abs2 Z4 AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 74 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007 IESG § 1 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe in einem von ihr eingeleiteten Verfahren wegen Ehrenkränkung, um die Anklage nicht als verspätet erscheinen zu lassen, ein späteres Datum des Vorfalles angegeben. Zu ihrer Verteidigung habe sie den Klagevertreter bestellt, der Kosten von S 1.095,30 begehre. Nach Rücknahme der Privatanklage durch die Beklagte beantragt die Klägerin deren Verurteilung zur Zahlung des Betrages von S 1.095,30 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2 AVG §59 AVG §74 JN §1 CXIKrnt ElektrizitätsG allg ZPO §40 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 ... mehr lesen...
Norm: AVG §74 AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 74 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Der in § 74 AVG verankerte Grundsatz der Selbsttragung gilt g... mehr lesen...
Am 2. Oktober 1952 schlossen die Parteien in einem wegen Aufwertung eines Bestandzinses geführten Rechtsstreit einen gerichtlichen Vergleich. In P. 5 dieses Vergleiches verpflichtete sich der in dem damaligen und in diesem Rechtsstreit Beklagte, die einverständlich mit 10.000 S festgelegten Vertretungskosten bis 5. Jänner 1953 zu bezahlen. Laut P. 6 des Vergleiches erklärten beide Streitteile, daß sämtliche wie immer gearteten Ansprüche und Forderungen bis einschließlich 30. Septemb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7 AVG §74 JN §1 CXXa ZPO §41 ff B4 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 267.10 S, den sie an Vertretungskosten in einem Verwaltungsverfahren gegen die Beklagte ihrem Rechtsanwalt bezahlen mußte, aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes mit der Begründung: , die Beklagte betreibe in dem der Klägerin gehörigen Haus ein Gemischtwarengeschäft, in dessen Nebenraum sie unter Verstoß gegen die feuerpolizeilichen Vorschriften einen Petroleumbehälter aufgestellt hatte, von dem Pet... mehr lesen...