RS OGH 1956/2/1 7Ob43/56

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Veröffentlicht am 01.02.1956
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Rechtssatz

Der in § 74 AVG verankerte Grundsatz der Selbsttragung gilt ganz allgemein und ohne Rücksicht auf die Art der Kosten. Es fallen darunter auch die Kosten einer fachkundigen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.Der in Paragraph 74, AVG verankerte Grundsatz der Selbsttragung gilt ganz allgemein und ohne Rücksicht auf die Art der Kosten. Es fallen darunter auch die Kosten einer fachkundigen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 43/56
    Entscheidungstext OGH 01.02.1956 7 Ob 43/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049750

Dokumentnummer

JJR_19560201_OGH0002_0070OB00043_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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