Das Magistratische Bezirksamt für den 18. Bezirk, in Wien bestrafte mit Straferkenntnis vom 27. Juni 1969 die Beschwerdeführerin wegen einer Reihe von Verwaltungsübertretungen nach § 132 1it. i der Gewerbeordnung in Verbindung mit §§ 83 und 62 der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr. 265/1951 (in der geltenden Fassung), § 3 der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 43/1961, und mehreren im einzelnen angeführten Punkten der auf die Betriebsanlage bezugha... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hatte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 4. Juni 1964 der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/48 schuldig erkannt und gegen ihn gemäß § 12 Abs. 1 leg. cit., eine Geldstrafe von 16.000,-- S (Ersatzarresstrafe drei Monate) verhängt. Das Straferkenntnis wurde laut Zustellschein an 17. Juni 1964 beim Postamt Wien 33 hinterlegt. Gegen dieses Straferkenntnis hatte der Beschwerdeführer die laut Po... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hatte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 4. Juni 1964 der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 Getränkesteuergesetz für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/48 schuldig erkannt und gegen ihn gemäß § 12 Abs. 1 leg. cit., eine Geldstrafe von 16.000,-- S (Ersatzarresstrafe drei Monate) verhängt. Das Straferkenntnis wurde laut Zustellschein an 17. Juni 1964 beim Postamt Wien 33 hinterlegt. Gegen dieses Straferkenntnis hatte der Beschwerdeführer die laut Po... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita AVG §71 Abs1 Z1 implizit AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita AVG §71 Abs1 Z1 implizit AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg sprach mit ihrem Straferkenntnis vom 7. Dezember 1963 den Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach dem § 3 des Güterbeförderungsgesetzes (vom 27. März 1952), BGBl. Nr. 63, schuldig und verhängte über ihn gemäß den §§ 131 und 132 (lit.) a GewO eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarreststrafe 10 Tage). Nach der Annahme der Behörde hatte der Beschwerdeführer in der Zeit vom 27. bis zum 29. Juli 1963 in N das Güterbeförderungsgewerbe mit... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita VwGG §46 Abs1VwRallg AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis ... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §71 Abs1 litaGewO 1859 §132 litaGewO 1859 §22 VwGG §13 Z3 implizit AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gülti... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 AVG §71 Abs1 AVG §71 Abs2 VStG §51 Abs3 AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 27. September 1954 wurde dem von der Beschwerdeführerin erhobenen Anspruch auf Witwenrente nach dem am 6. Jänner 1941 verstorbenen Ehegatten gemäß § 34 KOVG im wesentlichen mit der Begründung: nicht stattgegeben, dass der Tod des Vorgenannten die Folge eines Verkehrsunfalles und nicht die mittelbare oder unmittelbare Folge einer Dienstbeschädigung gewesen sei. Gegen diesen Bescheid brachte die Be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheide wurde dem Antrage der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Dezember 1952, Zl. M.Abt.14-L 32/52, keine Folge gegeben. Über die dagegen eingebrachte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a AVG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheide wurde dem Antrage der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Dezember 1952, Zl. M.Abt.14-L 32/52, keine Folge gegeben. Über die dagegen eingebrachte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Gemäß § 71 Abs. 1 lit. a AVG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antra... mehr lesen...
Mit Beschlagnahmebescheid der Landeshauptmannschaft Salzburg - Amt für Verkehr - vom 31. Juli 1946, Zl. VIII/197/49/15, wurde auf Grund der Ermächtigung der amerikanischen Militärregierung vom 30. Jänner 1946 ein dem Beschwerdeführer gehöriges Motorrad, Marke NSU 125 ccm, mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt und mit "Verwendungsverfügung" vom gleichen Tage dem AR zur Verfügung überlassen. Desgleichen wurde mit Bescheid derselben Behörde vom 18. Juli 1946, Zl. VIII/143/46/15, ein de... mehr lesen...