Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2508/80 B 26. November 1980 VwSlg 10309 A/1980 RS 2 Stammrechtssatz Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum sind nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand b... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2508/80 B 26. November 1980 VwSlg 10309 A/1980 RS 2 Stammrechtssatz Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum sind nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand b... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1411/48 B 9. Mai 1949 RS 1 Stammrechtssatz Eine die Dispositionsfähigkeit des Bfrs nicht ausschließende Krankheit kann nicht als Wiedereinsetzungsgrund gewertet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1411/48 B 9. Mai 1949 RS 1 Stammrechtssatz Eine die Dispositionsfähigkeit des Bfrs nicht ausschließende Krankheit kann nicht als Wiedereinsetzungsgrund gewertet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zufolge der Fristgebundenheit des Wiedereinsetzungsantrages sind die Wiedereinsetzungsgründe bereits im Wiedereinsetzungsantrag und nicht erst im Berufungsverfahren hierüber geltend zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zufolge der Fristgebundenheit des Wiedereinsetzungsantrages sind die Wiedereinsetzungsgründe bereits im Wiedereinsetzungsantrag und nicht erst im Berufungsverfahren hierüber geltend zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Mangels einer vorhergehenden Prüfung obliegt es einem Rechtsanwalt, sich zumindest bei Abfassung der Rechtsmittelschrift an Hand seines Aktes auch über den Lauf der Rechtsmittelfrist schlüssig zu werden und allenfalls erforderliche Vorkehrungen für eine rechtzeitige Einbringung des Recht... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Mangels einer vorhergehenden Prüfung obliegt es einem Rechtsanwalt, sich zumindest bei Abfassung der Rechtsmittelschrift an Hand seines Aktes auch über den Lauf der Rechtsmittelfrist schlüssig zu werden und allenfalls erforderliche Vorkehrungen für eine rechtzeitige Einbringung des Recht... mehr lesen...
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Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hinsichtlich der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtiger Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hinsichtlich der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtiger Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1 impl;
Rechtssatz: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu bewilligen, wenn die Partei ihrem Anwalt erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den richtigen Bescheid zur Erhebung eines Rechtsmittels übersendet. Die Partei hatte versehentlich nicht den anzufechtenden, sondern einen anderen Bescheid der gle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler von Kanzleiangestellten sind den Rechtsanwälten zuzurechnen und ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgebotenen Sorgfaltspflicht des Anwalts bei der Kontrolle der Termin- und Fristevidenz und trotz bisheriger objektiver Eignun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler von Kanzleiangestellten sind den Rechtsanwälten zuzurechnen und ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgebotenen Sorgfaltspflicht des Anwalts bei der Kontrolle der Termin- und Fristevidenz und trotz bisheriger objektiver Eignun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird im Bereich der Zivilprozessordnung als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB verstanden. Der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter dürfen nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird im Bereich der Zivilprozessordnung als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB verstanden. Der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter dürfen nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein minderer Grad des Versehens liegt vor, wenn der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter nicht auffallend sorglos gehandelt haben (Hinweis B 20.2.1986, 85/02/0258; hier: In Unkenntnis der Rechtslage und in dem Irrtum befangen, dass mit der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen die Verweige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0259/77 B 10. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die mangelhafte Befolgung eines nach § 34 Abs 2 VwGG erteilten Verbesserungsauftrages kann nicht in eine bloße Fristversäumnis umgedeutet werden. Schlagworte Mängelbehebung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer infektiösen Erkrankung und das aus ärztlicher Sicht bestehende Erfordernis einer strengen Bettruhe für eine Woche stellen ein unvorhergesehenes und abwendbares Ereignis dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986040028.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1710/79 E 6. Juli 1979 RS 1 Stammrechtssatz Rechtsirrtum bildet im allgemeinen keinen Wiedereinsetzungsgrund, geschweige denn vermag er eine gesetzlich bestimmte Ausschlußfrist zu verlängern. Schlagworte Rech... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1710/79 E 6. Juli 1979 RS 1 Stammrechtssatz Rechtsirrtum bildet im allgemeinen keinen Wiedereinsetzungsgrund, geschweige denn vermag er eine gesetzlich bestimmte Ausschlußfrist zu verlängern. Schlagworte Rech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;
Rechtssatz: Sich in Untätigkeit während dreier Arbeitstage manifestierende Interesselosigkeit kann nicht als "minderer Grad des Versehens" gewertet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986060145.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;
Rechtssatz: Sich in Untätigkeit während dreier Arbeitstage manifestierende Interesselosigkeit kann nicht als "minderer Grad des Versehens" gewertet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986060145.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung und Sicherstellung, welcher von zwei diktierten Schriftsätzen bzw Rechtsmitteln - die beide denselben Bescheid betreffen - abzusenden ist, handelt es sich nicht mehr um einen rein technischen Vorgang beim Abfertigen von Schriftstücken, den ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigun... mehr lesen...
Index: Wassergebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita AVG §71 Abs1 Z1 implizit AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: Wassergebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita AVG §71 Abs1 Z1 implizit AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 9. September 1983 wurde der Beschwerdeführerin für die Wasserabgabestelle in Wien 21, G-gasse 19-31/Stiege 2-5, für den Zeitraum vom 8. Juni 1982 bis 12. Juli 1983 Wasser-, Abwasser- und Wasserzählergebühr abzüglich geleisteter Teilzahlungsbeiträge in Höhe eines Abrechnungsbetrages von S 1,972.504,-- sowie ein neuer Teilzahlungsbetrag von S 508.358,-- vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unbestrittenermaßen am 13.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 9. September 1983 wurde der Beschwerdeführerin für die Wasserabgabestelle in Wien 21, G-gasse 19-31/Stiege 2-5, für den Zeitraum vom 8. Juni 1982 bis 12. Juli 1983 Wasser-, Abwasser- und Wasserzählergebühr abzüglich geleisteter Teilzahlungsbeiträge in Höhe eines Abrechnungsbetrages von S 1,972.504,-- sowie ein neuer Teilzahlungsbetrag von S 508.358,-- vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unbestrittenermaßen am 13.... mehr lesen...
Index: Wassergebühren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1AVG §71 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2206/59 E 7. Juli 1960 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig. ... mehr lesen...