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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AVG §71 Abs1 litaBeachte
Rechtssatz
Ein dem Erfüllungsgehilfen eines Rechtsanwaltes unterlaufenes Versehen, z.B ein solches das zu einer unrichtigen Terminvormerkung geführt hat, kann nicht als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1956001269.X01Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025