In dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 27.02.1997, um 21.35 Uhr, in Wildon und Stocking, auf der Landesstraße 215, von Strkm. 13,9 bis 12,6, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen GU-1SZJ (Probefahrtkennzeichen) 1.) im Ortsgebiet Strkm. 13,9 bis 13,150 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 50 km/h überschritten, 2.) im Ortsgebiet von Strkm. 12,850 bis 12,6 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 6... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Bescheid wird mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent und durch die niederschriftliche Beurkundung wirksam. Daher stellt ein auf diese Weise erlassenes Straferkenntnis mit seinem Schuldausspruch auch dann die Begehung der Tat bindend fest, wenn es keinen Strafausspruch enthält, die angeführten verletzten Verwaltungsvorschriften durchgestrichen sind und Spruchbestandteile im Sinne des § 44a Z 3 und 5 (Strafbestimmungen, Kosten) fehlen. Durch die materielle Rechts... mehr lesen...
1. Die Lebensmittelaufsicht der Bezirkshauptmannschaft B erstattete am 23.12.1996 eine Anzeige, der nunmehrige Berufungswerber habe am 19.4.1996 und 26.6.1996 das falsch bezeichnete kosmetische Mittel "Baby Shampoo Mandel" feilgeboten. Dieser Anzeige lagen jeweils eine Probenziehung an den genannten Tagen sowie die Gutachten der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck vom 23.7.1996 und 15.11.1996 zugrunde. Die Untersuchungskosten des Gutachtens vom 23.7.1996 betrugen 1.95... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn in einer - nicht beeinspruchten - Strafverfügung die Untersuchungskosten gemäß §45 Abs2 LMG irrtümlicherweise nur für ein statt für zwei Gutachten vorgeschrieben wurden, wurde damit über die Kostenfrage endgültig entschieden. Der Vorschreibung der Kosten für das zweite Gutachten in einem späteren Bescheid stand somit die Einwendung der entschiedenen Sache entgegen. mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 02 10 1996 wurde der nunmehrige Berufungswerber wegen Verweigerung der Lenkerauskunft bestraft. Ein Einspruch ist nicht aktenkundig. Da der Strafbetrag nicht einbezahlt wurde, erging am 02 01 1997 eine Aufforderung zum Erlag der Geldstrafe. Weil auch hierauf keine Reaktion erfolgte, wurde am 05 02 1997 die Exekution angedroht. Mit Eingabe vom 17 02 1997 teilte der Berufungswerber mit, er habe innerhalb der Einspruchsfrist bei der Strafabteilung vorgesprochen, seine... mehr lesen...
Rechtssatz: Entschiedene Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben (so auch VwGH vom 16.4.1985, 84/05/0191 ua). mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall lag keine entschiedene Sache hinsichtlich des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen im Ausmaß von 1,5126 ha vor, da einerseits der Kaufpreis um 30 % reduziert wurde und andererseits der Berufungswerber zum Zeitpunkt des früheren Grundverkehrsverfahrens keinen Viehstand und keinerlei gepachtete Flächen hatte, während er nunmehr 10 Schafe hält und im Pachtweg 5 - von der Kaufliegenschaft verschiedene - Grundstücke im Gesamtausmaß von 4669 m2 bewirtschaftet... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 21.11.1994, 3-****-94, wurden über den Berufungswerber wegen Übertretung von 1. §134 Abs1 KFG iVm §102 Abs5 litc KFG 1967 und 2. §134 Abs1 iVm §45 Abs6 KFG 1967 und §7 VStG 1991 Geldstrafen von jeweils S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 30 Stunden) verhängt. Gegen diese Strafverfügung wurde vom Berufungswerber fristgerecht Einspruch und zwar gegen die Strafhöhe erhoben. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 14.12.1994, 3-*... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung nur gegen die Strafhöhe und ist somit der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen, dann ist eine Berufung gegen das nachfolgende Straferkenntnis, die sich gegen die Schuldfrage richtet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird Aufsichtsbeschwerde gegen den Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters einer Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft mit dem Antrag auf Aufhebung des Baubescheides wegen Vorliegens von Nichtigkeit erhoben, so handelt es sich bei allfälligem Tätigwerden der Behörde als Aufsichtsbehörde um einen Verwaltungsakt, auf dessen Setzung niemandem ein materieller und prozessualer Rechtsanspruch zukommt, der rechtlich vielmehr nur in der Sphäre des öffentlichen Interesses liegt. Die... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß im vorliegenden Fall aufgrund des Umstandes, daß der Antragsteller die seinem ursprünglichen Grundverkehrsansuchen zugrundeliegenden Flächen lediglich um ca. die Hälfte einschränkte, entschiedene Sache vorliegt. Dies insbesondere im Hinblick darauf, daß gegenständliche Flächen weiterhin zum überwiegenden Teil land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Insbesondere ist auch nicht hervorgekommen bzw. hat der Berufungswerber nicht behauptet, daß sich i... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.10.1994 wurde der Antrag der G auf Ausfolgung folgender rechtskräftig für verfallen erklärter Gegenstände: 150 m Elektroverlängerungskabel, 1 Schraubenschlüssel, 1 Sicherheitsgurt und 1 Hilti-Bohrmaschine mit der Nummer 370649, Type: TE 1S, gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Begründend wird ausgeführt, daß mit Bescheid vom 23.7.1993, Zl MBA 2 - S 6358/93, der LKW mit dem behördlichen Kennzeichen W 62 inklusive Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber bereits zuvor wegen derselben Tat in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer bestraft, so kann er wegen dieser nicht nocheinmal als Abfallbesitzer bestraft werden, weil die Frage nach dem Verantwortlichkeitsgrund des Adressaten eines Schuldspruches nach § 39 Abs. 1 lit. b Z. 22 i.V.m. § 32 AWG nur die rechtliche Qualifikation betrifft, die Tat als solche jedoch unberührt läßt. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Rechtzeitigkeit des Einspruches gegen eine Strafverfügung durch kriminaltechnische Untersuchungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, ist der erstinstanzliche Zurückweisungsbescheid zu beheben. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSen-100595 v. 9.6.1993. Rechtssatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages wegen entschiedener Sache, wenn sich dieser auf dieselben
Gründe: stützt, die bereits in einem früheren Wiederaufnahmeantrag geltendgemacht wurden. Androhung einer Mutwillensstrafe. mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe, so ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Die Erstbehörde war daher nicht berechtigt, einen neuerlichen Schuldspruch zu fällen und durfte folglich auch keinen Verfahrenskostenbeitrag vorschreiben. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftverhängung aus ein und demselben Grund gemäß § 5 Abs. 2 FrPG nur bis zur Höchstdauer von drei Monaten zulässig. Umgehung dieser Bestimmung durch Erlassung eines neuen Schubhaftbescheides, ohne daß sich die inhaltlichen Voraussetzungen hiefür wesentlich geändert haben, sondern tatsächlich nur zu dem Zweck, um die pflichtwidrige Untätigkeit der belangten Behörde im Zusammenhang mit der Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates durch den Heimatstaat des Frem... mehr lesen...
Rechtssatz: Der UVS ist zur Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide erster Instanz, womit der Einspruch gegen die Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen wurde, sachlich zuständig. mehr lesen...