Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Am 02.05.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß § 50a BDG auf ein Ausmaß von 75% für die Dauer vom 01.08.2017 bis 31.07.2018. Mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 17.07.2017, zugestellt am 18.07.2017, wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche dem Bundesv... mehr lesen...