Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 15.11.2018, W260 2150021-1/23E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurde in der rechtlichen Beurteilung unter Punkt II.3.4. begründend ausgeführt, dass die aufschiebende Wirkung von der belangten Behörde aberkannt worden sei. Diese Ausführungen im Erkenntnis entsprechen weder dem im Erkenntnis festgehaltenen Verfahrensgang, noch dem Inhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.06.2018, Zl. W249 2149161-1/7E, wurde das Verfahren hinsichtlich der Beschwerde zu Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides eingestellt und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides stattgegeben sowie der Beschwerdeführerin gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghani... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Im hg Erkenntnis GZ XXXX wurde auf Grund eines Redaktionsversehens der bekämpfte Bescheid der belangten Behörde mit einer unrichtigen Geschäftszahl und einem unrichtigen Datum bezeichnet. Dieser offenkundige Fehler war gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG vom Amts wegen spruchgemäß zu berichtigen (zum Umfang der Berichtigungsfähigkeit siehe VwGH 08.03.1989, 89/03/0013 und VwGH 19.11.2001, 2002/12/0140; sowie jüngst VwGH 11.01.2017, Ro 2016/11/0003-5, der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 08.02.2018, W164 2130842-2/21E, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Spruchpunkt A der Beschwerde des XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 30.06.2016, Zl. VSNR XXXX gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) teilweise stattgegeben und ausgesprochen, dass Spruchpunkt 5 des angef... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. Gemäß §... mehr lesen...
Begründung: 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, zum anzuwendenden Recht und zur Zulässigkeit der Beschwerde Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Durch Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.2018, GZ W158 2187698-1/7E, wurde die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. wurde stattgegeben und dem BF gemäß § 8 Abs. 4 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wurde dem BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 25.07.2018, Zl. W233 2176880-1/10E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht XXXX im Spruchteil I. gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 den Status eines Asylberechtigten zu und stellte gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 fest, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt, wobei allerdings der aus drei Namensbestandteilen bestehende letztgenannte Namen als XXXX anstelle richtigerweise als X... mehr lesen...
Begründung: 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, zum anzuwendenden Recht und zur Zulässigkeit der Beschwerde Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 16164... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 16164... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 16164... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 24.08.2018, GZ. W157 2177314-1/17Z, W157 2177318-1/19Z, W157 2177313-1/12Z und W157 2177320-1/12Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht in einem Familienverfahren über die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.10.2017, Zlen. 1103232307 - 160123048, 1103269405 - 160123021, 1103269710 - 160123085 und 1137303107 - 16164... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 12.11.2018, Zl. I403 2171175-1/9E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht unter Spruchpunkt II.: "Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. (im Umfang des zweiten und dritten Satzes) und IV. wird stattgegeben und diese werden behoben. XXXX wird gemäß §§ 54, 55 Abs. 1 und 58 Abs. 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von 12 Monaten erteilt." Mit Erkenntnis vom 12.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 25.04.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2151629-1/8E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.02.2017, Zl. 1083249509 - 151123995, der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 25.04.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2151629-1/8E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.02.2017, Zl. 1083249509 - 151123995, der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 25.04.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2151629-1/8E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.02.2017, Zl. 1083249509 - 151123995, der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 25.04.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2151629-1/8E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.02.2017, Zl. 1083249509 - 151123995, der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Ver... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 21.12.2017 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des XXXX , geb. am XXXX , vertreten durch den Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.6.2017, Zahl: 1071703510-150602119/BMI-BFA_BGLD_RD, unter der Geschäftszahl W264 2165768-1/9E ab und wurde dem Beschwerdeführer nach Durchführung einer öffentlichen mündliche... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.07.2018, L516 2160964-1/10E, wurde der Beschwerde stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 idgF der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Auf der ersten Seite des Erkenntnisses wurde der Name der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.10.2018, L511 2005856-1/21E, wurde mit Spruchpunkt I in teilweiser Stattgabe der Beschwerde zu Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides festgestellt, dass die XXXX als Dienstgeberin nicht verpflichtet ist, für die Beschäftigung des Beschwerdeführers im Zeitraum von 01.01.1994 bis 30.11.2002 allgemeine Beiträge und Sonderbeiträge zu entrichten. Ab dem 01.12.2012 sind... mehr lesen...