Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Im zur hg GZ W258 2186495-1/6Z am 27.11.2018 mündlich verkündeten und zur hg GZ W258 2186495-1/7E am 27.12.2018 gekürzt ausgefertigten Erkenntnis wurde auf Grund eines Redaktionsversehens hinsichtlich des XXXX ein unrichtiges Geburtsdatum angeführt. Dieser offenkundige Fehler war gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG vom Amts wegen spruchgemäß zu berichtigen (zum Umfang der Berichtigungsfähigkeit siehe VwGH 08.03.1989, 89/03/0013 und VwGH 19.11.2001, 2002/... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.2019 mit der Geschäftszahl I421 2151546-2/3E wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.08.2019, Zl. 790400203 - 190711944/BMI-EAST_WEST mit der Maßgabe als unbegründet ab, als dass die Spruchpunkte IV., V., und VI. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben wurden. Dabei wurde auf Grund eines offensichtlichen Versehens... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: XXXX stellte am 25.11.2015 erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Mit Bescheid vom 19.06.2018, Zl. XXXX , wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle West, diesen Antrag hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.), sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG iVm ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt Das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) sprach in der Asylangelegenheit des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 22.07.2019 unter anderem in seinem Spruchpunkt VII aus, dass keine Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs 1a FPG bestehe. In Erledigung einer gegen jenen Bescheid des BFA erhobenen Beschwerde sprach das Bundesverwaltungsgericht in seinem dazu ergangenen Erkenntnis vom 29.08.2019, L516 2222695-1/3E, mit Spruchpunkt III aus: "Die Spruchpunkte V u... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu Spruchpunkt A: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG - welcher nach § 17 VwGVG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kommt - kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 09.12.2010, Zl. C18415.170-1/2010/5E 15.11.2018, wurde der Beschwerde des (damals) mj. XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, gegen den Spruchpunkt I. des Bescheides des (damals) Bundesasylamtes vom 23.08.2010, FZ. 09 12.125-BAG, stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 1.2. Am 04.04.2018 bea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2019 wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.03.2018, Zl. 1096089200 - 151835804, stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt sowie festgestellt, dass der Beschwerdeführerin damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Aufgrund eines Versehens wurde im Spruc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.06.2017, Zl. W265 2150617-1/9E, wurde das Verfahren hinsichtlich der Beschwerde zu Spruchpunkt I. stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 4 iVm § 3 Abs. 4b AsylG 2005 wurde XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 09.06.2020 erteilt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass XXXX ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: Im Protokoll der mündlichen Verhandlung samt des mündlich verkündeten Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.07.2019, Zl. L508 2173989-1/10Z wurde irrtümlich der Passus aufgenommen, dass die gesetzliche Regelung "Asyl auf Zeit" keine Anwendung finden würde. Dies beruhte jedoch auf einem Versehen, da der gegenständliche Asylantrag am 15.12.2015, sohin nach dem 15.11.2015, eingebracht wurde und sohin die Regelung "Asyl auf Zeit" zur Anwendung gelangt. Das Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Erkenntnis befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltenden Fehler, indem aufgrund eines Versehens Punkt I.4 des genannten Erkenntnisses anstatt "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte V der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben", fälschlicherweise "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte xxxxx der angefochtenen Bescheide ersatzlos be... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Erkenntnis befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltenden Fehler, indem aufgrund eines Versehens Punkt I.4 des genannten Erkenntnisses anstatt "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte V der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben", fälschlicherweise "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte xxxxx der angefochtenen Bescheide ersatzlos be... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Erkenntnis befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltenden Fehler, indem aufgrund eines Versehens Punkt I.4 des genannten Erkenntnisses anstatt "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte V der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben", fälschlicherweise "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte xxxxx der angefochtenen Bescheide ersatzlos be... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Erkenntnis befindet sich ein Schreibfehler bzw. ein diesem gleichzuhaltenden Fehler, indem aufgrund eines Versehens Punkt I.4 des genannten Erkenntnisses anstatt "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte V der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben", fälschlicherweise "Mit Beschluss des BVwG vom 15.03.2018 wurde die Spruchpunkte xxxxx der angefochtenen Bescheide ersatzlos be... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.03.2019, Zl. L525 2201552-3/2E, wurde die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. gemäß § 68 Abs. 1 AVG als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. und III. gemäß §§ 10 Abs 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 46, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurden die Spruchpunkte irrtümlich nummeriert. II. Das Bundesverwaltun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2019 zu W209 2207816-1/6E wurde der beschwerdeführenden Partei der Status eines Asylberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Der Name der beschwerdeführenden Partei wurde darin unrichtig als " XXXX " angeführt und hat richtig " XXXX " zu lauten. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom XXXX wurde über den Antrag der im
Spruch: genannten Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz abgesprochen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenve... mehr lesen...