Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2019, Zl. I401 2143304-1/28E, wurde im Spruchpunkt A) der Beschwerde - unter anderem - mit der Maßgabe Folge gegeben, "als der im Spruchpunkt 1. angeführte Gesamtbetrag in der Höhe von € 26.627,28 auf € 18.660,81" herabgesetzt wird. Unter Punkt II. 1.6. dieser Entscheidung wurde der aushaftende, vom Beschwerdeführer unbestritten gebliebene Gesamtbetrag in der Höhe von € 18.863,01, der sich aus den nach Abzug der ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Schreibfehlers unterblieb im
Spruch: des gegenständlichen Erkenntnisses die Angabe des Zeitpunktes ab dem dem Beschwerdeführer die aufgrund der verbesserten besoldungsrechtlichen Stellung gebührenden Bezüge nach zu bezahlen sind. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, GZ W158 1428671-2/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch den Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in 4020 Linz als Abwesenheitskurator, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , als unbegründet ab. Das Erkenntnis wurde am 09.12.2019 ausgestellt und am selben Tag die Zustellung an den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 07.11.2019, Zl. W169 2216407-1/3E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.01.2019. Im
Spruch: des Erkenntnisses lautete der Vorname der Beschwerdeführerin " XXXX ". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den dem Bundesverwaltungsgericht vorliegenden Verwaltungsakt der Beschw... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.12.2019 wurden die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, GZ W138 2187675-1/14Z, W138 2187674-1/14Z und W138 2187668-1/13Z mündlich verkündet. Aus Spruchpunkt II. A) und III. A) geht nicht eindeutig hervor, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer den Status des Asylberechtigten aufgrund der Bestimmungen des § 34 AsylG im Familienverfahren zuerkannt bekommen haben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen Aus den wesentlichen Entschei... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.12.2019 wurden die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, GZ W138 2187675-1/14Z, W138 2187674-1/14Z und W138 2187668-1/13Z mündlich verkündet. Aus Spruchpunkt II. A) und III. A) geht nicht eindeutig hervor, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer den Status des Asylberechtigten aufgrund der Bestimmungen des § 34 AsylG im Familienverfahren zuerkannt bekommen haben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen Aus den wesentlichen Entschei... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.12.2019 wurden die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, GZ W138 2187675-1/14Z, W138 2187674-1/14Z und W138 2187668-1/13Z mündlich verkündet. Aus Spruchpunkt II. A) und III. A) geht nicht eindeutig hervor, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer den Status des Asylberechtigten aufgrund der Bestimmungen des § 34 AsylG im Familienverfahren zuerkannt bekommen haben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen Aus den wesentlichen Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zum Status des Asylberichtigten: Gemäß § 3 AsylG 2005, ist ein Flüchtling eine Person, die sich aus wohl begründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb ihres Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen. Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des BVwG vom 07.10.2019 wurde in Spruchpunkt I. die Beschwerde vom 02.11.2018 gemäß den § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 3, und § 57 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 und § 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde gegen die Feststellung, dass der BF sein Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet gem. § 13 Abs. 2 Z 2 AsylG ab XXXX verloren habe (Spruchpunkt VII.) wurde stattgegeben und dieser gemäß § 28 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein nigerianischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX11.2019 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes angehalten und in weiterer Folge über Auftrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) festgenommen. Vom BF wurden ein bis XXXX.02.2020 gültiger nigerianischer Reisepass, eine italienische Identitätskarte, eine italienische Gesundheitskarte, ein Schreiben der nigerianischen Botschaft in Rom bezüglich sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte unter der Identität XXXX , geb. XXXX , StA KOLUMBIEN, am 24.06.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Sie gab an, 2014 mit ihrem in XXXX ausgestellten Reisepass, der ihr später in XXXX gestohlen worden sei, legal aus KOLUMBIEN ausgereist und glaublich mit einem XXXX Visum legal in den Schengenraum eingereist zu sein. Sie habe sich bis DEZEMBER 2014 in XXXX aufgehalten, danach sei sie j... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.10.2019, Zl. 1015783608/14549673 wurde der Antrag von XXXX auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Des Weiteren wurde ihr Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat N... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 25.6.2019, W187 2195599-1/7E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX . 2. Am XXXX ersuchte der Beschwerdeführer um Berichtung seines Geburtsdatums im
Spruch: des genannten Erkenntnisses. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Feststellungen 1.1 Der Beschwerdeführer stellt unter dem Namen XXXX , geboren am ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Erkenntnis vom 15. November 2019, Zl. W227 2211730-1/6E, wurde aufgrund eines Schreibfehlers die im Spruchpunkt A) angeführte Lehrveranstaltung falsch mit "Messtechnik und Sensorik 2" anstatt richtig mit "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zur Berichtigung (Spruchpunkt A) 1.1. Gemäß § 17 VwGVG i.V.m. § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Erkenntnis vom 15.11.2019, W128 2211731-1/5E, wurde aufgrund eines Schreibfehlers die im Spruchpunkt A) angeführte Lehrveranstaltung falsch mit "Messtechnik und Sensorik 2" anstatt richtig mit "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zur Berichtigung (Spruchpunkt A) 1.1. Gemäß § 17 VwGVG i.V.m. § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenf... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Berichtigungsbeschluss: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrec... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2019 wurde über die Beschwerde des og. Beschwerdeführers gegen den og. Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl spruchgemäß entschieden. In Spruchpunkt A) 1. und 2. dieser Entscheidung wurde als Familienname des Beschwerdeführers jeweils " XXXX " genannt. Mit Eingabe vom 27.11.2019 ersuchte der Vertreter um Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens auf " XXXX ", dies unter Hinweis ... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.11.2019 zu W225 2207070-1/15E und W225 2207072-1/15E wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Beschwerdeführer hinsichtlich Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) ab, gab den Beschwerden hinsichtlich Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide statt und erkannte den Beschwerdeführern gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 den Status... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.11.2019 zu W225 2207070-1/15E und W225 2207072-1/15E wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Beschwerdeführer hinsichtlich Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) ab, gab den Beschwerden hinsichtlich Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide statt und erkannte den Beschwerdeführern gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 den Status... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I 2013/33 i.d.F. BGBl. I 2013/122, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 17.09.2019, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , bevollmächtigt vertreten durch KOBV- Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien vom 24.04.2019 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 14.05.2019, OB: XXXX , betreffend die Abweisung des Antrages auf Feststellung d... mehr lesen...
Begründung: Im Einleitungssatz des Spruches der hg. Erkenntnisse vom 12.11.2019, GZ. W127 2201444-1/10E, W127 2201447-1/11E und W127 2201441-1/7E, wurde versehentlich das Geburtsdatum des mj. XXXX mit "XXXX" angegeben. Tatsächlich ist das richtige Geburtsdatum " XXXX " (siehe österreichische Geburtsurkunde). Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich a... mehr lesen...
Begründung: Im Einleitungssatz des Spruches der hg. Erkenntnisse vom 12.11.2019, GZ. W127 2201444-1/10E, W127 2201447-1/11E und W127 2201441-1/7E, wurde versehentlich das Geburtsdatum des mj. XXXX mit "XXXX" angegeben. Tatsächlich ist das richtige Geburtsdatum " XXXX " (siehe österreichische Geburtsurkunde). Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich a... mehr lesen...
Begründung: Im Einleitungssatz des Spruches der hg. Erkenntnisse vom 12.11.2019, GZ. W127 2201444-1/10E, W127 2201447-1/11E und W127 2201441-1/7E, wurde versehentlich das Geburtsdatum des mj. XXXX mit "XXXX" angegeben. Tatsächlich ist das richtige Geburtsdatum " XXXX " (siehe österreichische Geburtsurkunde). Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2019, W162 2179081-1/16E wurde - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 21.08.2019 sowie nachfolgender Senatsbesprechung - festgestellt, dass die Beschwerdeführerin von 06.07.2017 bis 13.07.2017 in Griechenland auf Urlaub war und sie dem Arbeitsmarktservice schon bei Antragstellung das Enddatum ihres Urlaubs bekannt gegeben hatte. In der rechtlichen Beurteilung des Erken... mehr lesen...