Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.10.2019, W250 2153695-1/11E, W250 2153696-1/11E und W250 2187537-1/7E gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 statt und erkannte diesen den Status von Asylberechtigten zu. Auf Grund eines Versehens wurde im Einleitungssatz des Erkenntnisses das Geburtsdatum der Zweitbeschwerdeführerin unrichtig eingefügt. II. Das Bundesverwaltungsge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 25.09.2019, W164 2202280-1/10E, W164 2202291-1/10E, W164 2202289-1/10E, W164 2202292-1/10E, W164 2202287-1/10E und W164 2202285-1/10E, betreffend die Beschwerden von (1.) XXXX , geb. XXXX , (2.) XXXX , geb. XXXX , (3.) XXXX geb. XXXX , (4.) XXXX , geb. XXXX , (5.) XXXX , geb. XXXX und (6) XXXX , geb. XXXX , alle STA Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.06.2018, (1.) Zl. 1098957... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer stellte am 16.04.2015 nach illegaler Einreise einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde gemäß § 3 Abs 1 AsylG abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Absatz 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Pakistan nicht zugespr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2019, W200 2190188-1/7E und W200 2190193-1/7E gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden von 1.) XXXX und 2.) XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 bzw. § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 statt und erkannten diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz des Erkenntnisses die Geburtstage von 1.) XXXX mit 01.01. XXXX und von 2.) XXXX mit 01.01.XXXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2019, W200 2190188-1/7E und W200 2190193-1/7E gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden von 1.) XXXX und 2.) XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 bzw. § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 statt und erkannten diesen den Status von Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurden im Einleitungssatz des Erkenntnisses die Geburtstage von 1.) XXXX mit 01.01. XXXX und von 2.) XXXX mit 01.01.XXXX... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als "bP" bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" und "bP2" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. Die volljährige bP1 ist die Mutter von bP2, welche zum Zeitpunkt der Einreise noch minderjährig war. Zwischenzeitig ist sie volljährig. I.1.2. Die bP brachten nach rechtswidriger Einreise am 3.3.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz ein, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als "bP" bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" und "bP2" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. Die volljährige bP1 ist die Mutter von bP2, welche zum Zeitpunkt der Einreise noch minderjährig war. Zwischenzeitig ist sie volljährig. I.1.2. Die bP brachten nach rechtswidriger Einreise am 3.3.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz ein, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.9.2019, Zl. L525 2140057-2/4E, wurde die amtswegig vorgelegte Beschwerde gemäß § 22 Abs. 10 AsylG zurückgewiesen und die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG als für zulässig erklärt. Aufgrund eines Versehens wurde die ordentliche Revision in Spruchpunkt II. des Beschlusses für zulässig erklärt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß dem - auch im Verfahren vor den Verwaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Feststellungen): 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist algerischer Staatsangehöriger, seine Identität steht fest. Er reiste unbekannten Datums illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am 25.01.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Der BF verwendete im Asylverfahren sowohl hinsichtlich des Namens als auch seines Geburtsdatums mehrfach eine falsche Identität um die Behörden zu täuschen. Auf Grund einer behördlich angeordneten Alter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nepals, stellte am 09.07.2016 den ersten Antrag auf internationalen Schutz. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 30.12.2016, Zahl: XXXX , ohne in die Sache einzutreten gem. §5 Abs.1 AsylG als unzulässig zurück und sprach aus, dass Deutschland gemäß Ast. 12 Abs.4 der Dublin III-VO zuständig sei. F... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.07.2019, W213 2151336-1/7E, wurde unter anderem festgestellt, dass dem Beschwerdeführer am 01.02.2015 die Gehaltsstufe 14 der Verwendungsgruppe E 2a der Besoldungsgruppe Exekutivdienst gebührte, wobei der damals konkret gebührende Betrag aus Versehen mit € 2507,40 beziffert wurde. Tatsächlich betrug das in der Gehaltsstufe 14 in der Verwendungsgruppe E 2a am 01.02.2015 zustehende Geh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In der gekürzten Ausfertigung der am 09.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse wurde das Datum der Ausfertigung mit 27.06.2019 bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Datum 27.06.2019 ist falsch und lautet richtig 27.08.2019. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler der auf einem Versehen des erkennenden Gerichtes beruht. 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen ergeben sich aus dem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In der gekürzten Ausfertigung der am 09.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse wurde das Datum der Ausfertigung mit 27.06.2019 bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Datum 27.06.2019 ist falsch und lautet richtig 27.08.2019. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler der auf einem Versehen des erkennenden Gerichtes beruht. 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen ergeben sich aus dem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In der gekürzten Ausfertigung der am 09.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse wurde das Datum der Ausfertigung mit 27.06.2019 bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Datum 27.06.2019 ist falsch und lautet richtig 27.08.2019. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler der auf einem Versehen des erkennenden Gerichtes beruht. 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen ergeben sich aus dem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In der gekürzten Ausfertigung der am 09.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse wurde das Datum der Ausfertigung mit 27.06.2019 bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Datum 27.06.2019 ist falsch und lautet richtig 27.08.2019. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler der auf einem Versehen des erkennenden Gerichtes beruht. 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen ergeben sich aus dem... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Im zur hg GZ W258 2186495-1/6Z am 27.11.2018 mündlich verkündeten und zur hg GZ W258 2186495-1/7E am 27.12.2018 gekürzt ausgefertigten Erkenntnis wurde auf Grund eines Redaktionsversehens hinsichtlich des XXXX ein unrichtiges Geburtsdatum angeführt. Dieser offenkundige Fehler war gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG vom Amts wegen spruchgemäß zu berichtigen (zum Umfang der Berichtigungsfähigkeit siehe VwGH 08.03.1989, 89/03/0013 und VwGH 19.11.2001, 2002/... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.2019 mit der Geschäftszahl I421 2151546-2/3E wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.08.2019, Zl. 790400203 - 190711944/BMI-EAST_WEST mit der Maßgabe als unbegründet ab, als dass die Spruchpunkte IV., V., und VI. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben wurden. Dabei wurde auf Grund eines offensichtlichen Versehens... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...