1. Ziffer eins Verfahrensgang und Sachverhalt Die beim Bundesvergabeamt in Streit gezogene Auftraggeberin Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft gemäß der Verordnung 2157/2001/EG, die ihren Sitz seit 1.7.2011 in Italien und in Innsbruck/Tirol eine Niederlassung hat. Bis 30.6.2011 befand sich der Sitz in Österreich und eine Niederlassung in Italien. Im Internetauftritt der Auftraggeberin unter www.bbt-se.com ist diesbezügl... mehr lesen...
1. Ziffer eins Zu beurteilende Tatsachen Die Antragstellerin zu N/0060-BVA/08/2008 stellte mit den Eingaben, laufende Nummer (= lfd Nr 1) und lfd Nr 17 die im Spruch: wieder gegebenen Begehren; dies neben einem Nichtigerklärungsbegehren, welches vom Bundesvergabeamt am 19.6.2008 mit dem Bescheid N/0060-BVA/08/2008-21 als nicht rechtzeitig zurückgewiesen wurde. Die Antragstellerin überwies 2.500,-- Euro als Pauschalgebühren an das Bundesvergabeamt. In ihrer verfahrenseinleitenden Ei... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** über den Antrag der *** GmbH, ***, vertreten durch Dr. Heinrich Rösch, Rechtsanwalt in Wien, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bezüglich der Vergabe des Bauauftrages zur Durchführung von Spenglerarbeiten THEWOSAN Sanierung in der Wohnhausanlage 1230 Wien, Altmannsdorferstraße 207-225, durch die Antragsgegnerin GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft, Eßlinggasse 8-10, 1010 Wi... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** über den Antrag der *** GmbH, vertreten durch Eckert & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Erlassung einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Vergabe des Dienstleistungsauftrages zur Bewachung im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien für das Jahr 2006, Ausschreibungsnummer: AKH/VWI/O/7/2005, durch die Antragsgegnerin Allgemeines Krankenhaus der ... mehr lesen...
Norm: BVergG 1997 §113 Abs1 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Für die Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber von einer Geltung des Bundesvergabegesetzes ausgegangen ist. Aus allfälligen Festlegungen des Auftraggebers könnte sic... mehr lesen...
Bescheid: Der Senat 1 des Bundesvergabeamtes hat am 9. 5. 1994 über den Antrag der XXX-gesellschaft m.b.H., ***, auf Nachprüfung der Auftragsvergabe des Amtes der Kärntner Landesregierung für Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 2 Südautobahn gemäß § 91 Abs. 3 des Bundesvergabegesetzes (BVergG) wie folgt entschieden: Der Senat 1 des Bundesvergabeamtes hat am 9. 5. 1994 über den Antrag der XXX-gesellschaft m.b.H., ***, auf Nachprüfung der Auftragsvergabe des Amtes der Kärntner Lan... mehr lesen...
Norm: BVergG 1993 §91 Abs3 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 91 Abs 3 BVergG ist ausschließlich das Bundesvergabeamt zuständig. Ein bei der Bundes-Vergabekontrollkommission eingebrachter Nachprüfungsantrag wird gemäß ... mehr lesen...