Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;NatSchG Tir 1975 §14 Abs1 idF 1990/052;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/27 92/10/0125 1 Stammrechtssatz Durch die Anwendung des § 14 Abs 1 Tir NatSchG 1975 in seiner Stammfassung anstelle richtigerweise § 14 Abs 1 Tir NatSchG 1975 idF LGBl 199... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 28. August 1995 forderte die belangte Behörde die C-Bank, Wien ( im folgenden: Korrespondenzbank), gemäß § 20 Abs. 1 des Devisengesetzes, BGBl. Nr. 162/1946 (im folgenden: DevG) i. d.g.F., auf, "1. binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides der Oesterreichischen Nationalbank sämtliche devisenwirtschaftlich erheblichen Handelsbücher und Belege, soweit sie die im Zeitraum vom 1.1.1992 bis 31.12.1994 mit der" beschwerdeführenden Partei "abgeschlossenen ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;DevG §20 Abs1 idF 1992/034; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/16 96/17/0329 5 Stammrechtssatz Anders als bei einem fest umrissenen Verfahrensgegenstand liegt es in der Natur eines Auskunftsverlangens nach § 20 Abs 1 DevG, daß eine andere Bezeichnung der zu erteilenden Auskünfte bzw der vorzulegenden Geschäftsbücher und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, beantragte am 3. November 1995 bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl (der belangten Behörde) die "Verlängerung meiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 des Aufenthaltsgesetzes". Die belangte Behörde wies diesen Antrag namens des Landeshauptmannes von Niederösterreich mit Bescheid vom 19. Februar 1996 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gestützt auf die Ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6;AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §37;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/19 95/21/0515 5 Stammrechtssatz Bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten ist es unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde auf Grund der Vorstellung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 16. Juni 1998, Zl. 811-3/128-1998, betreffend den Anschluss des Grundstückes der mitbeteiligten Partei an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gemäß § 112 Abs. 5 Tiroler Gemeindeordnung 1966 (TGO 1966) den genannten Bescheid des Gemeindevorstandes aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerl... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der im Baugewerbe als Einzelunternehmer tätig war, wurde mit Edikt vom 12. Oktober 1989 der Konkurs eröffnet und zum Masseverwalter der Rechtsanwalt Dr. W bestellt. Mit 1. August 1997 hob das zuständige Landesgericht den Konkurs wieder auf. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. Jänner 1991 war eine Berufung des Beschwerdeführers betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1985 bis 1988 bzw. 1989 vom 6. Jänner 1991 (bei de... mehr lesen...
Index: L82307 Abwasser Kanalisation Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;KanalisationsG Tir 1985 §11 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem iSd § 11 Abs 2 lit c Tir KanalisationsG die genaue Lage der Trennstelle festgelegt wird, hat ausreichend präzise zu sein. Es steht nicht im Belieben der Gemeindebehörde, durch den Verweis auf unklare bzw nicht vorhandene Unterlagen unklare Bescheide zu erla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/04/06 91/13/0234 1
VwSlg 6881 F/1994 Stammrechtssatz Die mit der "Personsumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Ang... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Erkenntnisses erstangeführten Bescheid wurde im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Abfallgebühr für das näher bezeichnete Objekt für das Jahr 1992 gemäß §§ 2, 3 und 4 der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 1992 mit S 20.736,-- inkl. 10 % Umsatzsteuer vorgeschrieben. Mit dem im
Spruch: dieses Erkenntnisses zweitangeführten Bescheid wurde im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Abfallgebühr für das (selbe) näher bezeichnete Objekt f... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6. April 1994 beantragten der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin mit dem Bemerken, daß von der Drittbeschwerdeführerin beabsichtigt sei, einen Tagbau aufzufahren, die Erteilung einer befristeten Rodungsbewilligung näher beschriebener Waldflächen im Ausmaß von insgesamt 104.900 m2 zum Zwecke der Gewinnung von feuerfestem Dolomit. Mit Schriftsatz vom 7. Juli 1994 erklärten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin, die Drittbeschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbfallgebührenG Tir 1991 §6 Abs1;AbfallgebührenO Innsbruck 1992 §7 Abs1;AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §8;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Tir 1984 §217;LAO Tir 1984 §73 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §18;ForstG 1975 §19 Abs1 litb;ForstG 1975 §19 Abs5;
Rechtssatz: Die vom Drittbf in der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung, die vom Erstbf und dem Zweitbf beantragte Rodungsbewilligung möge ihm erteilt, er möge als Rodungswerber angesehen werden, ist als Rodungsantrag des Drittbf zu verstehen, wenn er weder im Verwaltungsverfa... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, die am 25. Juni 1996 in das Bundesgebiet eingereist ist und am folgenden Tag einen Asylantrag gestellt hat, hat bei der niederschriftlichen Vernehmung durch das Bundesasylamt am 27. Juni 1996 zu ihren Fluchtgründen im wesentlichen folgendes angegeben: Sie habe ihre Heimat verlassen, weil sie dort Probleme mit ihrem geschiedenen Ehemann gehabt habe. Dieser habe sie laufend bedroht. Es sei seine Absicht gewesen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §59 Abs1;FrG 1993 §37 Abs1;FrG 1993 §37 Abs2;FrG 1993 §54 Abs1;
Rechtssatz: Stellt die Beh im Bescheid nach § 54 Abs 1 FrG 1993 fest, dass keine stichhaltigen
Gründe: für die Annahme bestünden, dass der Fremde in der Bundesrepublik Jugoslawien gemäß § 37 Abs 1 oder § 37 Abs 2 FrG 1993 bedroht sei und nimmt die Beh auch die sich daraus zwingend ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Juli 1995 erklärte die belangte Behörde gemäß § 67c Abs. 3 AVG die von Organen des Landesgendarmeriekommandos Vorarlberg am 12. Oktober 1994 um 14.25 Uhr erfolgte, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zuzurechnende Festnahme und nachfolgende Anhaltung des Beschwerdeführers für rechtswidrig. Hinsichtlich des in der Beschwerde an die belangte Behörde gerügten Waffengebrauchs wurde lediglich in der Bescheidbegründung ausgeführt, der Darstellung des Beschwerdeführers kö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §67c Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf in der Beschwerde an die Beh nicht nur beantragt, seine Festnahme und Anhaltung, sondern auch ausdrücklich und in erster Linie begehrt, den im Ziehen der Dienstwaffen erblickten Waffengebrauch für rechtswidrig zu erklären, und wurde durch den
Spruch: des ang... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien haben mit Ansuchen vom 27. Juli 1993 die Erteilung der Baubewilligung für den Umbau des Gebäudes auf dem Grundstück W-Straße 90 (EZ 1035 GB 81136 W, Gst. 1569/111) beantragt. Bei dem Gebäude handelte es sich ursprünglich um ein Einfamilienhaus mit Garage. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1993 bewilligte der Stadtmagistrat Innsbruck umfangreiche Baumaßnahmen am Wohnhaus. So sollte an der Nordseite des Gebäudes ein Anbau mit zwei zusätzlichen Wohnungen und Garage... mehr lesen...
Nachdem ein im innergemeindlichen Instanzenzug ergangener Beseitigungsauftrag betreffend einen Zubau mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. August 1997 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die mitbeteiligte Marktgemeinde verwiesen wurde, weil weder der erstinstanzliche noch der zweitinstanzliche Bescheid im Spruch: eine konkrete Person nenne, gegen die sich der Beseitigungsauftrag richte und auch aus dem
Spruch: des erst- und zweitinstanzlichen Bescheides ni... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1989 §31;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Fall der Auslegungsbedürftigkeit des Spruches im Zusammenhalt mit der
Begründung: liegt im Fall des Verweises in einer Baubewilligung auf die Einreichpläne nicht vor. ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1989 §31;
Rechtssatz: Für den Inhalt eines Baubewilligungsbescheides ist auch der bewilligte Bauplan entscheidend, sofern dieser zum Bestandteil des Bescheides erklärt wird (Hinweis E 14.5.1991, 86/05/0162). Schlagworte Inhalt d... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauO Tir 1989 §31;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst eine allfällige Fehlvorstellung auf Seiten einer Behörde über den Inhalt einer Bewilligung könnte nicht bewirken, dass dadurch der Bewilligung (hier: Baubewilligung) entgegen dem
Spruch: des Besc... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauO Tir 1989 §31;BauRallg;B-VG Art131 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Bewilligung verschiedener Projekte (zeitlich hintereinander) beantragt, sodass ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauG Stmk 1995 §41 Abs3;BauO Stmk 1968 §70a;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem Bescheid die Beseitigung eines Zubaues aus Holz an einem Wohnhaus in westnordwestlicher Richtung mit näher bezeichneten Maßen aufgetragen, so ist dieser Bescheid hinreichend konk... mehr lesen...
I. 1. Mit dem aufgrund einer Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 4. Februar 1992 (infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Dezember 1992, B 912/96-6) ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 22. Februar 1993, Zl. IIb2-V-9410/1-1993, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "es zu verantworten, daß der Kraftwagenzug T-38.418 und T-18.992, auf dem Gefahrengut, und zwar 4 Fässer der ADR-Klasse 3... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Justizanstalt S (als Justizwachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 4. August 1994 bis 27. Oktober 1994 und vom 20. April 1995 bis 29. April 1995 ungerec... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 18. November 1993 hat die Erstbehörde, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz, in dessen Spruchabschnitt I dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 26. März 1993 Folge gegeben und die Art und den Umfang der Duldungspflicht gemäß § 24 Abs. 4 iVm Abs. 1 und Abs. 2 des Oberösterreichischen Fischereigesetzes 1983, LGBl. Nr. 60, idF des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/1990, (im folgenden: "FG"), wie folgt festgestellt: "Die Antragstellerin und die Fa. Friesacher G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;GGSt §22 Abs1 Z6;GGSt §42 Abs1 Z1;GGSt §42 Abs2 Z20;GGSt §42 Abs2 Z25;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/03/0301
Rechtssatz: Die Strafnormen der § 42 Abs 2 Z 20, § 42 Abs 2 Z 25 und § 42 Abs 1 Z 1 GGSt umschreiben jeweils ein menschliches Verhalten ohne R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Der Feststellung einer eigenen Pflichtwidrigkeit nach § 43 Abs 1 BDG 1979 im Disziplinarerkenntnis kommt bei einem Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 für die Straffrage keine rechtliche Relevanz zu. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemei... mehr lesen...
Index: L65504 Fischerei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;FischereiG OÖ 1983 §28 Abs4;
Rechtssatz: Begründungselemente eines Bescheides, denen sich allenfalls Aussagen über die Art und den Umfang der in Rede stehenden Duldungspflicht entnehmen lassen könnten, vermögen die normativ verbindliche Feststellung, wie sie im
Spruch: eines Bescheides nach § 28 Abs 4 OÖ Fischer... mehr lesen...