Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. Juli 1990 behob der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über Berufung der Beschwerdeführerin wie auch des Mitbeteiligten den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. November 1989 und den diesem zugrundeliegenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 8. Juli 1988 im Grunde des § 353 GewO 1973 in Verbindung mit §§ 8 und 9 AVG 1950 sowie § 17 HGB. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, mit den... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 29. Mai 1989 wurden der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für das Projekt "Dorfpark Y" (Hotel, Restaurant, Großmarkt, Geschäftslokale und Wohnungen) auf näher bezeichneten Grundparzellen in Y gemäß § 77 GewO 1973 unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen genehmigt (Spruchpunkte I und III), die Einwendungen unter anderem der Beschwerdeführerin als verspätet zurückgewiesen (Spruchpunkt II) und der mitbeteiligten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Zurückweisung von Einwendungen eines Nachbarn und der Entscheidung über eine von diesem Nachbarn erhobene Berufung handelt es sich um untrennbare Elemente einer einheitlichen Entscheidung. Beide Entscheidungselemente stehen in einem solchen inneren Zusammenhang, daß sie nicht einzeln für sich selbst bestehen können. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Von einer die getrennte Entscheidung unzulässig machenden Untrennbarkeit mehrerer Entscheidungspunkte kann nur dann gesprochen werden, wenn keiner der Entscheidungspunkte für sich allein selbständig bestehen könnte (Hinweis E 13.3.1984, 83/07/0230, VwSlg 11357 A/1984). Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §9;GewO 1973 §353;HGB §17;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Mit der Firma einer juristischen Person wird - im Gegensatz zu jener eines Einzelkaufmannes, welche nur Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist - das betreffende mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Insoweit der Besch in seiner Berufung nur die Nichtanwendung des § 51 Abs 4 VStG rügt, ist von der bel Beh auf den behaupteten guten Glauben als Schuldausschließungsgrund gem § 5 Abs 2 VStG bzw auf die gerügte Nichtanwendung des § 21 VStG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Strafzumessung, wird mit Ablauf der Berufungsfrist der in erster Instanz ergangene Schuldspruch bereits rechtskräftig, bevor ein rechtskräftiger Ausspruch über die Strafzumessung vorliegt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EGVG Art9 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wenn im
Spruch: angeführt ist, daß "der Besch durch sein Verhalten, welches geeignet war, Ärgernis zu erregen, die Ordnung an einem öff Ort gestört hat, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung abgehalten hat", ist durch die Beifügung des letzten Halbsatzes die als erwiesen angenommene Tat so ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §34 Abs1; Beachte Vorgeschichte:85/06/0215 E 5. März 1987;
Rechtssatz: Ist eine Person im
Spruch: eines erstinstanzlichen (im Instanzenzug bestätigten) Bescheides nicht erwähnt, so richtet sich dieser Bescheid nicht an sie, wes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß vor Ablauf von zwei Jahren vom 29. Oktober 1989 (dem Tag der vorläufigen Führerscheinabnahme) an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Gesetzwidrigkeit der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG führt mangels Trennbarkeit dieses Ausspruches vom übrigen Inhalt eines Entziehungsbescheides (Hinweis E VS 28.11.83, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983) zur gänzlichen Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Schlagworte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/11/0134 3 Stammrechtssatz Ein gesonderter Abspruch über die Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG und über die nach § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit ist unzulässig. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der
Begründung: zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt. ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 12. Mai 1986 die Baubewilligung zum Wiederaufbau der abgebrannten Almhütte "D" auf der in seinem Eigentum befindlichen Bauparzelle Nr. nn der Kat. Gem. W erteilt. Bei einer am 4. August 1986 an Ort und Stelle durchgeführten Überprüfung des Bauvorhabens wurden bedeutende Abweichungen von der Baubewilligung festgestellt, worauf mit dem (in der Folge im Instanzenzug bestätigten) Bescheid des Bürger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ nn der KG Innsbruck, bestehend aus der Bauparzelle Nr. n1. Nach Verstreichen einer den Eigentümern dieser Liegenschaft (darunter dem Beschwerdeführer) unter Androhung eines Entfernungsauftrages vom 28. Juni 1986 gesetzten einmonatigen Frist erließ der Stadtmagistrat Innsbruck am 2. Juni 1987 folgenden Bescheid: "Baupolizeilich wurde festgestellt, daß am Objekt X-Straße 1 diverse bewilligungspflichtige Fassadenänderungsar... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs3 lita;BauRallg;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein baupolizeilicher Auftrag ist nur dann ausreichend bestimmt, sodaß er Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens sein kann, wenn aus ihm unmittelbar zu entnehmen ist, welche Bau... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs3 lita;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/06/0151 E 18. April 1985 RS 3 Stammrechtssatz Der Abspruch eines baupolizeilichen Befehls muss so bestimmt sein, dass kein Zweifel besteht, was im Detail beseitigt werden s... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §40 Abs1 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §40 Abs2 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §40 Abs3 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §44 Abs2;BauO Tir 1978 §44 Abs3 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §44 Abs4 idF 1989/010 ;BauRallg;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich unter Spruchteil I. gemäß § 38 AVG 1950 den Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung des Verfahrens zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Müllablagerungen auf einer Teilfläche des Grundstückes n/4 sowie auf den Grundstücken n/1, n/3 und n/6, alle KG Theresienfeld, ab und erteilte dem Beschwerdeführer unter Spruchteil II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag, bis spätestens 3... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 25. April 1990 einen Einspruch des beschwerdeführenden Vereins, gerichtet gegen den Spruchpunkt I des Bescheides der mitbeteiligten Gebietskankenkasse vom 14. Juni 1989, mit welchem die Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG für die im Bescheid näher bezeichneten Dienstnehmer in den dort angeführten Zeiträumen festgestellt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 abgewiesen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Nur ein ausreichend bestimmter Beseitigungsauftrag darf den Inhalt eines wasserpolizeilichen Auftrages darstellen, iSd § 138 Abs 1 lit a WRG eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu beseitigen (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 4 Stammrechtssatz Die Berichtigung des Bescheides darf dessen Inhalt, sei es in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, nicht verändern (Hinweis B 27.11.1948, 775/47, VwSlg 595 A/1948). Schlagworte Inhalt des Spruches Diverses ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Wenn sich auch die Anordnung nach § 138 Abs 1 lit a WRG in dem Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung zu erschöpfen hat, darf jener doch unter Bedachtnahme auf die (nach fachlichem Urteil) derzeit bestehenden Möglichkeiten weder tatsächlich undurchführbar noch darf s... mehr lesen...
Am 2. Juli 1987 stellte die Baupolizei Innsbruck auf Grund einer Anzeige der Anrainer fest, daß an der östlichen Außenmauer im Erdgeschoß des Objektes H 1 die Fensteröffnungen vergrößert worden waren. Die Außenmauer befinde sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Höttinger H 2 und sei als Feuermauer zu werten. Der Stadtmagistrat Innsbruck drohte den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 16. Juli 1987 die Erlassung eines Beseitigungsauftrages an. Der anwaltliche Vertrete... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. April 1988 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 44 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 43/1978, "der Abbruch des an der Westseite des bestehenden Einkaufszentrums auf Gp. nnn KG. Z errichteten Verkaufslagers, für welches die Baugenehmigung mit Bescheid des Gemeindevorstandes vom 10. Februar 1988 ... rechtskräftig versagt wurde" aufgetragen und hiefür eine Frist bis 1. August 1988 gesetzt. Gegen diesen Bescheid... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines baupolizeilichen Auftrages muß so bestimmt sein, daß er Gegenstand einer Vollstreckung sein kann, ohne daß es weiterer Feststellungen bedarf. Die Konkretisierung kann auch durch Bezugnahme auf planliche Darstellungen erfolgen (hier: Schließung von Fensteröffnungen). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/06/0151 E 18. April 1985 RS 3 Stammrechtssatz Der Abspruch eines baupolizeilichen Befehls muss so bestimmt sein, dass kein Zweifel besteht, was im Detail beseitigt werden soll. Schlagworte
Spruch: und BegründungBescheidcharakter Bescheidbegri... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem den Parteien des Verfahrens gegenüber ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Juli 1986, Zl. 85/07/0332, zu entnehmen. Mit ihm war das von der damals wie nun belangten Behörde, dem Obersten Agrarsenat beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, durch die Beschwerdeführer angefochtene Erkenntnis vom 6. März 1985 in seinem Spruchpunkt II, betreffend die in bezug auf die Beschwerdeführer vom Obersten Agarsenat... mehr lesen...