Entscheidungen zu § 57 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 31-43 von 43

RS UVS Oberösterreich 1992/06/15 VwSen-400046/9/Gf/Hm

Rechtssatz: Wie VwSen-400045 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.06.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/05/08 3-50-02/92

Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anwendung eines Mandatsverfahrens nach §57 AVG bei Erlassung des Schubhaftbescheides liegen nicht vor, wenn die Identität des Fremden bekannt ist, er bei seiner Familie wohnt und keine Anhaltspunkte vorliegen, daß er seinen Aufenthaltsort wechseln oder gar "untertauchen" wolle. Dazu kommt noch, daß der Fremde rechtsfreundlich vertreten ist und auch diesbezüglich die Durchführung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens insbesondere im Hinblick auf die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 08.05.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/05/08 3-50-02/92

Beachte vgl. dazu VfGH 12.3.1992, G 346/91 u.a. Rechtssatz: Zum Bereich der vom Verwaltungssenat zu prüfenden formellen Rechtmäßigkeit gehören insbesondere die Fragen, ob ein vollstreckbarer Schubhaftbescheid vorliegt und ob dessen allfällige Erlassung in einem Mandatsverfahren nach §57 AVG zu Recht erfolgt ist. Letzteres, weil die Anwendung eines solchen "Schnellverfahrens" gerade in einem Schubhaftverfahren eine schwerwiegende faktische Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Fremd... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 08.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/10/10 Senat-PL-91-030

Gendarmeriebeamte des Postens xx haben Herrn xx in eigener dienstlicher Wahrnehmung angezeigt, weil er 1) am 10.1.1991 um 08.40 Uhr in xx auf der Hauptstraße Richtung xx fahrend und 2) am 10.1.1991 um 15.20 Uhr in xx von der xx bis zum xx in der xx den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen xx gelenkt hat, ohne im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen zu sein.   Die Bezirkshauptmannschaft xx hat Herrn xx wegen dieser beiden Übertretungen nach §64 Abs1 KFG 1967 bestraft.   Dagegen richtet s... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.10.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/10/10 Senat-PL-91-030

Rechtssatz: Eine Rechtsmittelbelehrung, in der fälschlicherweise das Rechtsmittel der Berufung anstelle der Vorstellung eingeräumt wird, ändert nichts an der Rechtsnatur eines Mandatsbescheides. Die falsche Rechtsmittelbelehrung hat lediglich zur Folge, daß eine allenfalls eingebrachte Berufung als Vorstellung zu behandeln wäre. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 10.10.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/01 VwSen-400045/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfGH vom 6.10.1988, B 888/88; VfSlg 11638/1988; VfSlg 6240/1970; VwSen-400014 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400041 vom 23.7.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; VwSen-400027 vom 24.6.1991; VwSen-400032 vom 24.6.1991; VwSen-400034 vom 28.6.1991; VwSen-400035 vom 4.7.1991; Wie VwSen-400045 vom 1.8.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Bescheid als Voraussetzung; Zustä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/01 VwSen-400046/5/Gf/Kf

Beachte Siehe dazu VwGH vom 11.5.1992, 91/19/0274 Rechtssatz: Wie VwSen-400045, ausgenommen Kosten: Streitgenossenschaft   Bei diesem Verfahrensergebnis war dem Beschwerdeführer - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß beim Oberösterreichischen Verwaltungssenat zu Zl. VwSen-400045/5/Gf/Kf ein inhaltsgleiches Verfahren anhängig war - gemäß den §§ 79a und 67c AVG i.V.m. § 5a Abs.6 FrPG der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in sinngemäßer Anwendun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/24 VwSen-400043/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfSlg 11638/1988; VwSlg 12821A/1988 Rechtssatz: Das ordentliche Ermittlungsverfahren abschließender Bescheid ergeht vor der Entscheidung des UVS, aber nach Beschwerdeerhebung: Schubhaftbeschwerde erfaßt auch die auf Grund des nachfolgenden Bescheides verhängte Schubhaft. Schubhaftbeschwerde:  Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherhei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.07.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/04 VwSen-400039/1/Kl/Bf

Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung vollstreckbarer Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Zuständigkeit zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung. Mehrere grobe Verstöße gegen öffentliche Ordnung und Mißachtung der melderechtlichen Vorschriften begründen den Verdacht, sich der Ausweisung und Abschiebung zu entziehen. Asylantrag hemmt nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, hindert a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.07.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/28 VwSen-400034/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfSlg 6240/1970; 11638/1988. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde von Amts wegen. Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn Mandatsbeschei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.06.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/26 VwSen-400031/1/Kl/Bf

Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung vollstreckbarer Schubhaftbescheid. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung; Begründungspflicht hinsichtlich Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Haft sowie der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme. Gesetzesanwendung zum Schein ist Gesetzlosigkeit und begründet einen in die Verfassungssphäre reichenden Fehler.     Gemäß Art.1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. Nr. 684/1988, darf niemand aus ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.06.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/24 VwSen-400032/1/Gf/Kf

Beachte Hinweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1900, B 947 und 1006/89 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid, Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde von Amts wegen. Antrag auf Aufhebung des Schubhaftbescheides: Zurückweisung. Verletzung im Recht auf pe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.06.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/24 VwSen-400027/3/Gf/Bf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VwSen-400015 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; gleichlautend VwSen-400028 vom 25.6.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.06.1991

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