Entscheidungen zu § 53 Abs. 1 AVG

Vergabekontrollbehörden

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Verg Bescheid 2005/6/14 16N-36/05-24

Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. Gem... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 14.06.2005

TE Verg Bescheid 2004/9/30 16N-80/04-21

Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. Gem... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 30.09.2004

RS Verg 2003/12/2 12N-58/02-43

Norm: AVG §53 Abs1 GebAG §38 Abs1 AVG § 53 heute AVG § 53 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 AVG § 53 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 53 gültig von 26.03.2009 bis 31... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 02.12.2003

TE Verg Bescheid 2002/11/12 12N-58/02-14

Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit. kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. ... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 12.11.2002

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