Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 AVG

Bundesverwaltungsgericht

561 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 561

TE Bvwg Beschluss 2023/5/30 W266 2256262-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Mödling (AMS oder belangte Behörde) vom 24.02.2022 wurde ausgesprochen, dass die Notstandshilfe der Beschwerdeführerin (BF) ab dem 04.02.2022 mangels Verfügbarkeit eingestellt wird. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.05.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/5/24 L523 2253088-2

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mittels ERV vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 13.02.2017 die Einverleibung des Eigentumsrechts aufgrund Kaufvertrags vom 20.07.2016 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.09.2016 sowie konkursgerichtlicher Genehmigung des Landesgerichts Wels vom 25.07.2016, GZ: XXXX , und vom 22.09.2016, GZ: XXXX , in EZ XXXX , welche mit Beschluss des Bezirksgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 I419 2266146-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung gab das AMS dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld keine Folge. 2. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese Erledigung Beschwerde. 3. Das AMS legte die Beschwerde samt dem Akt diesem Gericht vor, wo sie am 26.01.2023 einlangte. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwog... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2256539-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 24.03.2022, VSNR XXXX , AMS 969-Wien Wagramer Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 08.03.2022 bis 04.04.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 24.03.2022, VSNR römisch 40 , AMS 969-Wien Wagramer Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2256603-2

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.07.2022, VSNR XXXX AMS 959-Wien Hauffgasse, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 23.05.2022 bis 17.07.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 01.07.2022, VSNR römisch 40 AMS 959-Wien Hauffgasse, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß P... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2257599-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 03.05.2022, VSNR XXXX AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 19.04.2022 bis 13.06.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 03.05.2022, VSNR römisch 40 AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß Paragraph... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2257826-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.03.2022, VSNR XXXX AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) gemäß §§ 46 und 50 AlVG ab 07.03.2022 Arbeitslosengeld gebühre, da diese sich nach einem Krankenstand nicht binnen Wochenfrist, sondern erst am 07.03.2022 beim AMS wiedergemeldet habe. Mit Bescheid vom 15.03.2022, VSNR römisch 40 AMS 314-Korneuburg, sprach ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2258131-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 09.02.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG für die Zeit vom 27.01.2022 bis 02.02.2022 keine Notstandshilfe gebühre, da dieser am 27.01.2022 einen vorgeschriebenen Kontrolltermin nicht eingehalten und sich erst am 03.02.2022 wieder bei der zuständigen regionalen Geschäftsstel... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2260808-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.08.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 46 AlVG ab 04.08.2022 Arbeitslosengeld gebühre, da er seinen Antrag auf Arbeitslosengeld erst zu diesem Datum rechtswirksam eingebracht habe. Mit Bescheid vom 08.08.2022, VSNR römisch 40 AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W164 2266963-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.10.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 05.10.2022 bis 29.11.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 25.10.2022, VSNR römisch 40 AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im F... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2262550-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (AMS oder belangte Behörde) vom 29.08.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 30.07.2022 bis zum 06.09.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2266078-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (AMS oder belangte Behörde) vom 09.08.2022 wurde die Notstandhilfe des BF für den Zeitraum vom 29.01.2018 bis zum 30.11.2018 widerrufen und die rückgefordert. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an die... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2266595-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Baden (AMS oder belangte Behörde) vom 16.12.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) Notstandshilfe in Höhe von € 1.724,04 zurückzahlen müsse. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an die BF ergangenen Ausf... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2266739-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichnete Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (AMS oder belangte Behörde) vom 18.11.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 30.11.2022 bis zum 10.01.2023 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt entha... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2266897-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (AMS oder belangte Behörde) vom 20.09.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 17.08.2022 bis zum 27.09.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enth... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2267420-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße (AMS oder belangte Behörde) vom 16.11.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 07.10.2022 bis zum 17.11.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enth... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2267516-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Mödling (AMS oder belangte Behörde) vom 21.11.2022 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 25.10.2022 bis zum 19.12.2022 verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version al... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/23 W266 2266895-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2250696-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Schönbrunner Straße (AMS oder belangte Behörde) vom 17.09.2021 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 23.08.2021 bis zum 25.08.2021 verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthalt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2256719-2

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (AMS oder belangte Behörde) vom 31.03.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für die Zeit ab dem 31.03.2022 keine Notstandshilfe erhalte. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an die BF... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2258545-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (AMS oder belangte Behörde) vom 05.04.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 22.03.2022 bis zum 02.05.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Vers... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2262941-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Spruchpunkt A einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Austria Campus (AMS oder belangte Behörde) vom 10.06.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 17.03.2022 bis zum 22.05.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsa... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2265015-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (AMS oder belangte Behörde) vom 23.09.2022 hat das AMS den Widerruf und die Rückforderung der Notstandshilfe des Beschwerdeführers (BF) für den Zeitraum vom 25.07.2021 bis zum 30.04.2022 ausgesprochen. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enth... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2263555-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2264821-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2265688-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W266 2266878-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/22 W237 2256804-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/15 W121 2261464-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden „AMS“ oder „belangte Behörde“) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum vom XXXX bis XXXX keine Notstandshilfe gebührt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer sich ohne Angabe triftiger
Gründe: geweigert hätte, an einer vom Arbeitsmarktservice ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.05.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/5/11 I407 2266721-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 07.11.2022 sprach das Arbeitsmarktservice (AMS) gemäß § 10 iVm § 38 AlVG aus, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum 04.10.2022 bis 14.11.2022 verloren habe. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 07.11.2022 sprach das Arbeitsmarktservice (AMS) gemäß Paragraph 10, in Verbindung mit Paragraph 38, AlVG aus, dass der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.05.2023

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