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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice Mödling wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 25.01.2020 bis 20.03.2020 verloren habe. 1.1. Die Erledigung wurde ihrem äußeren Erscheinungsbild nach elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch au... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die belangte Behörde erließ die gegenständliche als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 30.05.2022. römisch eins.1. Die belangte Behörde erließ die gegenständliche als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 30.05.2022. Die Erledigung wurde ihrem äußeren Erscheinungsbild nach elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an die beschwerdeführen... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die belangte Behörde erließ die gegenständliche als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 06.12.2022. römisch eins.1. Die belangte Behörde erließ die gegenständliche als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 06.12.2022. Die Erledigung wurde ihrem äußeren Erscheinungsbild nach elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an die beschwerdeführen... mehr lesen...