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Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 17.09.2021 (im Folgenden auch: Bescheid) wies die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Beschwerdeführers vom 27.10.2020 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid vom 02.05.2018 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betreffend den Antrag vom 27.11.2017 auf Feststellung des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten gemäß § 69 AVG ab. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 17.09.2021 (im Fol... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung der belangten Behörde (BFA) vom 09.09.2019 wurde der beschwerdeseitige Antrag auf internationalen Schutz vom 23.01.2014 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), der mit Bescheid vom 10.06.2014 zuerkannte Status des subsidiären Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG vom Amts wegen aberkannt (Spruchpu... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung der belangten Behörde (BFA) vom 10.02.2020 wurde der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 05.12.2003 zuerkannte Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 von Amts wegen aberkannt und festgestellt, dass ihm gemäß § 7 Abs. 4 AsylG die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkan... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom XXXX wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 19.01.2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel a... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung der belangten Behörde (BFA) vom 10.01.2020 wurde der mit Bescheid des UBAS vom 01.06.2007 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG 2005 von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I.), die mit Bescheid vom 15.06.2016 erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtiger gemäß § 9 Abs. 4 AsylG entzogen (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel nac... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 24.07.2019 (im Folgenden auch: Bescheid) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag der Beschwerdeführerin sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 19.02.2019 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Beschwerdeführer (im Weiteren: BF) den mit Bescheid vom 27.05.2005 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 leg.cit. fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme (Spruchpunkt I.). Weiters erkannte es dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stand bis 19.04.2019 als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur belangten Behörde. Das Dienstverhältnis wurde mit Wirksamkeit vom 19.04.2019 gemäß § 34 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) seitens des Dienstgebers vorzeitig aufgelöst (Entlassung). Zusätzlich erging mit Schreiben vom 10.05.2019 auch eine dienstgeberseitige Eventualkündigung, unter anderem aus dem Kündigungsgrund nach § 32 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit als „Bescheid“ bezeichnetem Schreiben des Arbeitsmarktservice Klagenfurt vom 11.11.2020 wurde aufgrund der Eingabe von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: „BF“) vom 20.10.2020 festgestellt, dass ihm gemäß §§ 20, 21 AlVG 1977 ab dem 02.10.2020 Arbeitslosengeld in der Höhe von täglich EUR 10,33 gebührt. Dieses als „Bescheid“ bezeichnete Schreiben der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer nachweislich am 12.11.2020 mittels RSb-Sc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste spätestens am 06.09.2016 in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 2. Mit der angefochtenen als Bescheid bezeichneten Erledigung der belangten Behörde (BFA) vom 30.04.2019 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 06.09.2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 25.07.2019 (im Folgenden auch: Bescheid) wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ab, erkannte ihm ... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 23.08.2019 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Beschwerdeführer (im Weiteren: BF) den mit Bescheid vom 05.11.2004 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 leg.cit. fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme (Spruchpunkt I.). Weiters erkannte es dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die gegenständliche Beschwerde richtet sich gegen ein Schriftstück, dessen Inhalt zufolge der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK zurückgewiesen (Spruchpunkt I) und eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II) werde. Die Abschiebung des Beschwerdeführers sei zulässig (Spruchpunkt III), wobei der Zielstaat im
Spruch: nicht angeführt wird. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger von Serbien, wurde mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 18.11.2011 wegen des Verbrechens des Raubes gemäß § 142 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe im Ausmaß von fünf Jahren verurteilt. Mit Bescheid vom 14.01.2012 erließ die Bundespolizeidirektion Wien gegen den BF ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 63 Abs. 1 iVm Abs. 2 iVm § 53 Abs. 3 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit der als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung vom 28.05.2021 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK vom 17.09.2020 gemäß § 55 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I). Gemäß § 10 Abs. 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen (
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Islamischen Republik Iran, stellte nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 08.12.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (in der Folge AsylG). 3. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der ... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 09.06.2021 (im Folgenden auch: Bescheiden) erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Beschwerdeführern Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht zu (Spruchpunkt I.), erließ jeweils im Sinne des § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG (Spruchpunkt II.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass die Ab... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit jeweils als Bescheid bezeichneten Erledigungen vom 09.06.2021 (im Folgenden auch: Bescheiden) erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Beschwerdeführern Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht zu (Spruchpunkt I.), erließ jeweils im Sinne des § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG (Spruchpunkt II.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass die Ab... mehr lesen...