Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2;LAO NÖ 1977 §189;LAO NÖ 1977 §67 Abs3;LAO NÖ 1977 §69;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 4 AVG gebrauchte Wendung bedeutet, dass die umschriebene Maßnahme, nämlich die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren eine nur das Verfahren betr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft Klostergasse 1 A, Grundstück Nr. .397, KG. 72127 Klagenfurt. Ihre Liegenschaft wird vom Grundstück der Dr. M.N. Nr. .398, EZ 10020, KG Klagenfurt, L-förmig an der Nordseite (Klostergasse 3) und an der Westseite umschlossen. Südseitig benachbart ist die Liegenschaft EZ 10019, Grundstück Nr. .1606 (Klostergasse 1), welche zur Zeit des hier gegenständlichen Verfahrens gleichfalls der Dr. M.N. gehörte (jetzt gehört es der E.Z.). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein, wie etwa der Zustellung eines Bescheides oder der Erteilung einer Auskunft, löst keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung aus, was auch auf die im Devolutionsweg angerufene sachli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/12/0073 B 16. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß § 17 Abs 4 AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht kein Rechtsmittel zulässig. Dies bedeutet, daß es sich in einem anhängigen Verfahren um eine Anordnung im Sinne des § 63 Abs 2 AVG handelt, deren Rechtswidrigkeit er... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführer haben im Verfahren zur Erteilung der Bewilligung der "Bezirksmülldeponie Attnang-Puchheim" nach § 29 AWG innerhalb der gesetzlichen Ediktalfrist Einwendungen gemäß § 29 Abs. 4 AWG erhoben. Vor Erlassung des Bewilligungsbescheides durch den Landeshauptmann von Oberösterreich vom 11. August 1993 haben die Beschwerdeführer ihre Einwendungen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §56;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird von jemandem, der nicht Partei eines anhängigen Verfahrens ist, oder von einer Person, die Partei eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens war, ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt, so ist, wenn ihrem Antrag nicht Folge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verwaltungsverfahrens stellt im Hinblick auf § 17 Abs 4 AVG eine nicht gesondert anfechtbare Verfahrensanordnung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070015.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und des vorgelegten, angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin hatte sich an einer öffentlichen Ausschreibung im Sinne des Oberösterreichischen Vergabegesetzes beteiligt. In weiterer Folge brachte sie einen Nachprüfungsantrag im Sinne des genannten Gesetzes bei der belangten Behörde als Nachprüfungsbehörde ein. Im Zuge dieses Nachprüfungsverfahren nahm die Beschwerdeführerin (durch eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0121 E 16. Juli 1986 RS 1(hier: eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch die Zurückweisung eines Begehrens auf bescheidmäßige Ausfertigung der Verweigerung der Akteneinsicht ist daher ausgeschlossen) Stammrechtssatz Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verfahrens ist ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/16 92/12/0073 2 (hier ohne Bezugnahme auf das Akteneinsichtsbegehren einer Person,der im laufenden Verwaltungsverfahren Parteistellung nicht zukommt oder deren Parteistellung sich auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren bezogen hat... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer trat infolge eines eingeleiteten Disziplinarverfahrens unter Berufung auf § 25 Abs. 3 Übergangsgesetz 1920 im "Zusammenhang mit diesem Disziplinarverfahren an den Herrn Bundespräsidenten" heran, "damit dieser bestimme, daß ein Disziplinarverfahren nicht eingeleitet bzw. das eingeleitete Disziplinarverfahren wieder eingestellt werde. Die Präsidentschaf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §63 Abs2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/16 92/12/0073 2 Stammrechtssatz Gemäß § 17 Abs 4 AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht kein Rechtsmittel zulässig. Dies bedeutet, daß es sich in einem anhängigen Verfahren um eine Anordnung im... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Jedenfalls im beschwerdegegenständlichen Zeitraum war ihre Dienststelle eine Volksschule in Graz. Mit Erledigung vom 13. Februar 1995 wurden der Beschwerdeführerin vom Bezirksschulrat Graz eine Reihe von Anweisungen erteilt; die Einleitung dieser Erledigung lautet "Aufgrund der vorgehaltenen Beschuldigungen und aufgrund Ihrer Stellungnahme sieht sich der Bezirk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/16 92/12/0073 2 Stammrechtssatz Gemäß § 17 Abs 4 AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht kein Rechtsmittel zulässig. Dies bedeutet, daß es sich in einem anhängigen Verfahren um eine Anordnung im Sinne des § 63 Abs 2 AVG handelt, deren Rechtswidrigkeit erst und nur in dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0121 E 16. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verfahrens ist eine Verfahrensanordnung, die keinen Bescheid darstellt, mag diese Verfügung auch in die äußere Form eines Bescheides gekleidet sein, weshalb schon aus diesem Grunde eine Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1461/65 B 29. Oktober 1965 RS 1 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Verweigerung der Akteneinsicht in ein für die Behörde bereits abgeschlossenes Verfahren stellt einen selbständigen verfahrensrechtlichen Bescheid dar, für den die Vorschrift des § 17 Abs 4 AVG 1950 nicht gilt und der daher mit Be... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12. Juli 1995 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 26. Juni 1995 auf Akteneinsicht gemäß § 17 Abs. 1 und 3 AVG nicht stattgegeben. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung im wesentlichen damit, daß die Beschwerdeführerin am 11. Juli 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt habe, welcher mit rechtskräftigem Berufungsbescheid des Bundesministers für Inneres vom 23. Mai 1995 abgewiesen word... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §56;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Verweigerung der Akteneinsicht in einem den Antragsteller betreffenden rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren stellt einen selbständigen verfahrensrechtlichen Bescheid in der Verwaltungssache selbst dar, der nac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Gerade bei der Verweigerung der Akteneinsicht betreffend Aktenteilen welche als tragende
Begründung: einer abweisenden Entscheidung herangezogen wurden, bedarf es einer genauen und nachvollziehbaren
Begründung: , weil die Verweigerung der Akteneinsicht in einem solchen ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. Dezember 1991 wurde - wie aus seiner Einleitung hervorgeht - gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG in Verbindung mit § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG über die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 20. Juli 1991, mit der er "die rechtswidrige Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge Festnahme und Anhaltung am 8.7.1991 zwischen ca. 02.00 und 03.00 Uhr auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §67c Abs1;AVG §67c Abs3;
Rechtssatz: Eine "Aufhebung der Verweigerung der Akteneinsicht" hat zur Voraussetzung, daß "der angefochtene Verwaltungsakt" gemäß § 67c Abs 3 AVG für rechtswidrig erklärt worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010456.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Eingabe vom 13. März 1990 beantragte der Beschwerdeführer bei seiner letzten Dienstbehörde, dem Landesgendarmeriekommando für Kärnten, 1. die Anordnung und Durchführung der Inventur der Lagerbestände des Ref. V/d und Übergabe 2. die Aufhebung und Zurücknahme der unbegründeten Ermahnung ("LGK-Befehl vom 22. Februar 1990") 3. die Prüfung der aufgezeigten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs2;AVG §66 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0074
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 4 AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht kein Rechtsmittel zulässig. Dies bedeutet, daß es sich in einem anhängigen Verfahren um eine Anordnung im Sinne des § 63 Abs 2 AVG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs1;
Rechtssatz: Ein vor einer Behörde geltend gemachter Anspruch auf Akteneinsicht, der in keinem Zusammenhang mit einer Verwaltungsangelegenheit steht, in der der Anspruchswerber Parteistellung hätte, ist abzuweisen. Die Abweisung dieses Begehrens bedeutet somit nicht eine verfahrensrechtliche Anordnung, gegen die nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4 impl;AVG §63 Abs2 impl;BAO §244;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Ist nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten, so etwa bei Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht seitens eines Dritten, liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Berufung und daher auc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verfahrens ist eine Verfahrensanordnung, die keinen Bescheid darstellt, mag diese Verfügung auch in die äußere Form eines Bescheides gekleidet sein, weshalb schon aus diesem Grunde eine Berufung dagegen unzulässig ist (Hinweis E 12.7.1950, 1499/48 und E 25.11.1952, 2497/51). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4;
Rechtssatz: Auch bei Zugrundelegung einer in der Lehre mitunter vertretenen und dieser Rechtsansicht entgegenstehenden Auffassung, dass die Verweigerung der Akteneinsicht keine bloße Verfahrensanordnung, sondern einen Bescheid darstelle, ist nach der ausdrücklichen Anordnung des § 17 Abs 4 AVG 1950 dagegen kein Rechtsmittel zulässig. Eur... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen wurde ein Hund des Beschwerdeführers am 13. August 1977 von einem unbekannten Jäger im Gebiet der Dornau in Traun erschossen. Der Beschwerdeführer habe bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land den Antrag gestellt, in die Akten jenes Verwaltungsstrafverfahrens Einsicht zu erhalten, die diesen Vorfall betrafen. Aus dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 19. Februar 1981 ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt des Beschwerdeführers auf se... mehr lesen...