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Begründung: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des § 151 GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erhob sie (unter anderem) Informationen zu den „Parteiaffinitäten“ von Personen. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des Paragraph 151, GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erho... mehr lesen...
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Begründung: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des § 151 GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erhob sie (unter anderem) Informationen zu den „Parteiaffinitäten“ von Personen. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des Paragraph 151, GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erho... mehr lesen...
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Begründung: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des § 151 GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erhob sie (unter anderem) Informationen zu den „Parteiaffinitäten“ von Personen. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des Paragraph 151, GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erho... mehr lesen...
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Begründung: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des § 151 GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erhob sie (unter anderem) Informationen zu den „Parteiaffinitäten“ von Personen. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verfügt über eine Gewerbeberechtigung als „Adressverlag und Direktmarketingunternehmen“ im Sinne des Paragraph 151, GewO. Im Rahmen dieser Tätigkeit erho... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Datenschutzbeschwerde des XXXX gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin statt (Spruchpunkt 1) und wies den Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVwG zurück (Spruchpunkt 2). 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Da... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Datenschutzbeschwerde des XXXX gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin statt (Spruchpunkt 1) und wies den Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVwG zurück (Spruchpunkt 2). 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Da... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Datenschutzbeschwerde des XXXX gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin statt (Spruchpunkt 1) und wies den Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVwG zurück (Spruchpunkt 2). 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Da... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid gab die Datenschutzbehörde (DSB) der Datenschutzbeschwerde des XXXX gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin teilweise statt (Spruchpunkt 1), wies sie teilweise ab (Spruchpunkt 2 und 3) und wies den Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVwG zurück (Spruchpunkt 4). 1. Mit dem bekä... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerde von Mag. XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter) in Spruchpunkt 1 stattgegeben und festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den Mitbeteiligten dadurch im Recht auf Geheimhaltung verletzt habe, indem sie zumindest bis zum 3. April 2019 dessen „Parteiaffinität“ verarbeitet habe. Mit dem angefochtenen Besc... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 27.02.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 13.07.2021, GZ XXXX entschieden hat. Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 27.02.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 13.07.2021, GZ römisch 40 entschieden hat. Am 16.08.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 28.02.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 16.07.2021, GZ XXXX entschieden hat. Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 28.02.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 16.07.2021, GZ römisch 40 entschieden hat. Am 17.08.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 11.12.2019 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 13.08.2021, GZ XXXX entschieden hat. Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 11.12.2019 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 13.08.2021, GZ römisch 40 entschieden hat. Am 24.08.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 05.05.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 04.10.2021, GZ XXXX entschieden hat. Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 05.05.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 04.10.2021, GZ römisch 40 entschieden hat. Am 28.10.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 22.04.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 28.10.2021, GZ XXXX , entschieden hat. Die mitbeteiligte Partei brachte mit Schreiben vom 22.04.2020 eine (Datenschutz-)Beschwerde bei der belangten Behörde ein, über welche diese mit Bescheid vom 28.10.2021, GZ römisch 40 , entschieden hat. Am 29.11... mehr lesen...