Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer erhob am 24.11.2020 Beschwerde gegen den am 29.10.2020 zugestellten Bescheid (im Folgenden: angefochtener Bescheid) des Studienpräses der Universität Wien (im Folgenden: belangte Behörde), mit dem dem Beschwerdeführer der akademische Grad „Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)“ verliehen wurde. 2. Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde wurde die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. 3. Info... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...