Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Aus dem WRG kann ein "allgemeines Wassernutzungsrecht" nur im Rahmen des Gemeingebrauches nach § 8 abgeleitet werden. Die Abwasserbeseitigung aus einem Fünfpersonenhaushalt kann jedoch nicht darunter subsumiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Juni 1990 erteilte die auf Grund eines Devolutionsantrages zur erstinstanzlichen Entscheidung zuständig gewordene belangte Behörde der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge kurz: mP) gemäß den §§ 9 und 38 Abs. 1 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Kraftwerkes Y (Kraftwerksstufe 2) als Ausleitungskraftwerk am Y-Bach mit einem Maß der Wasserbenutzung von 950 l/s unter Berücksichtigung der in den Bedingungen vorgeschrieb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Der Gebrauch des Bachwassers als Viehtränke ist Ausfluß des Gemeingebrauches, für dessen Entfall niemand ein Einspruchsrecht oder Schadloshaltungsrecht hat (Hinweis E 14.10.1954, 3285/53, VwSlg 3521 A/1954). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990070111.X03 Im RIS seit 12.11... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 13. Dezember 1988 wurde der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage erteilt. Mit Bescheid derselben Behörde vom 28. Dezember 1989 wurden die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen das Vorhaben sowie ihre Anträge auf Zustellung des Bescheides vom 13. Dezember 1988 und auf Akteneinsicht mangels Parteistellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße. Schlagworte Vollzug European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisung von Ansuchen. Schlagworte Vollzug Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Zwingende öffentliche Interessen stehen der beantragten aufschiebenden Wirkung offenbar nicht entgegen. Mit Rücksicht darauf, daß weder die belangte Behörde noch die Mitbeteiligte gegen die Behauptung der Beschwerdeführerin, ihr drohten durch die Realisierung des Projek... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des mittels Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht angerufenen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (der belangten Behörde) vom 15. März 1990 wurde unter Bezugnahme auf § 73 Abs. 2 AVG 1950 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführer "betreffend Maßnahmenanordnung im Zuge eines Lokalaugenscheines und Abwassereinleitung aus einem Betonrohr in der Marktgemeinde S" gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0013 E 19. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämli... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
I. 1. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 15. Februar 1989), an der u.a. auch die nunmehr beschwerdeführende Partei - diese war in der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vom 20. Jänner 1989 als Beteiligte geladen worden - vertreten durch ihren Betriebsleiter, teilnahm, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (BH) dem am verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten auf dessen Antrag mit Bescheid vom 28. April 1989 gemäß §§ 9, 32, 98 und 111 WRG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die Berührung in rechtmäßig geübten Wassernutzungen (mit Ausnahme des Gemeingebrauches) hat die Behörde verneint, weil die Leitungsservitut auf dem Grundstück als dingliche Rechte an berührten Liegenschaften ledi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §287;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §5 Abs1;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die natürliche Wasserführung, die Wassergüte (schlechthin) der biologische Wasserhaushalt, der Zustand von Sandbänken und Schlammbänken sowie des Ufers, das Landschaftsbild, Angelegenheiten der Fischerei, der Schifffahrt, d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. April 1983 erteilte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gemäß den §§ 9, 100 Abs. 2, 111, 114 und 115 WRG 1959 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei unter einer Reihe von Nebenbestimmungen die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung eines Schwellbetriebes auf der Donau im Abschnitt Aschach bis Ybbs-Persenbeug, und zwar vorerst auf die Dauer von eineinhalb Jahren ab dem der Wasserrechtsbehörde bekanntzugebenden... mehr lesen...
Das dem angefochtenen Bescheid vorangegangene Verwaltungsverfahren nahm seinen Anfang mit einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 1984, in welcher der Beschwerdeführer die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz ersuchte, folgende "Sachlage zu prüfen": Für die Wasserversorgung des Hofes des Beschwerdeführers diene seit jeher eine Quellanlage auf dem den Mitbeteiligten (MB) gehörigen Grundstück nn/1 sowie eine auf dem dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0066
Rechtssatz: Der Gemeingebrauch stellt keine Verwendung von Wasser für "öffentliche Zwecke" dar. (Hinweis auf E vom 9.2.1961, 2176/59, VwSlg 5496 A). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (MB) hat am 17. Dezember 1984 um wasserrechtliche Bewilligung des Umbaues und der Erweiterung ihrer Wasserkraftanlage an der L in G angesucht. Zu der wasserrechtlichen Verhandlung über dieses Ansuchen am 25. April 1985 wurde u.a. die Gemeinde G (die Erstbeschwerdeführerin) geladen, deren Vertreter zu dem Projekt folgende Stellungnahme abgab: "Sollte eine Erhöhung der Staumauer erfolgen, so müßten zur Abwendung von Hochwassergefahr alle hiezu erforderlichen Sch... mehr lesen...