Entscheidungen zu § 78 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 1993/1/21 AW 92/07/0044

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Stattgebung - Geltendmachung des Beitrittszwanges zu einer Wassergenossenschaft - Der angefochtene Bescheid räumt der mitbeteiligten Wassergenossenschaft konstitutiv die aus § 78 Abs 2 WRG 1959 und § 84 legcit erfließende Berechtigung ein, von den Beschwerdeführern Geldleistungen einzutreiben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1993

RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;
Rechtssatz: Sieht die Satzung einer Wassergenossenschaft eine für alle Mitglieder verbindliche "einmalige Beitragsleistung" in Form einer Anschlussgebühr vor, deren Höhe im Wege einer satzungsgemäß als "besonderes Übereinkommen" im Sinne des § 78 Abs 2 WRG beschlossenen Wassergebühren-Ordnung zu ermitteln ist, dann ist auch ein neu hinzukom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §81;
Rechtssatz: Die Anzahl der Wasserentnahmestellen oder überhaupt der Wasserverbrauch stellen keinen für die Berechnung der Anschlussgebühr an eine genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage zulänglichen Maßstab dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986070255.X04 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §81;
Rechtssatz: Der Einwand, die Pauschalberechnung einer Anschlussgebühr nehme nicht auf die Kosten des konkreten Einzelanschlusses an eine genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage Bedacht, stellt zwar in Frage, dass die von der Wassergenossenschaft gewählte Form der Festsetzung des anzuwendenden Maßstabes zweckmäßig und gerecht ist, - er ist ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1987

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten