RS Vwgh 1987/6/11 86/07/0255

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §78 Abs2;
WRG 1959 §81;

Rechtssatz

Der Einwand, die Pauschalberechnung einer Anschlussgebühr nehme nicht auf die Kosten des konkreten Einzelanschlusses an eine genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage Bedacht, stellt zwar in Frage, dass die von der Wassergenossenschaft gewählte Form der Festsetzung des anzuwendenden Maßstabes zweckmäßig und gerecht ist, - er ist aber keinesfalls geeignet, eine Rechtswidrigkeit dieser für alle Mitglieder der Wassergenossenschaft gleichermaßen anzuwendenden Berechnungsmodalität aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070255.X03

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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