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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §78 Abs2;Rechtssatz
Der Einwand, die Pauschalberechnung einer Anschlussgebühr nehme nicht auf die Kosten des konkreten Einzelanschlusses an eine genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage Bedacht, stellt zwar in Frage, dass die von der Wassergenossenschaft gewählte Form der Festsetzung des anzuwendenden Maßstabes zweckmäßig und gerecht ist, - er ist aber keinesfalls geeignet, eine Rechtswidrigkeit dieser für alle Mitglieder der Wassergenossenschaft gleichermaßen anzuwendenden Berechnungsmodalität aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070255.X03Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013