Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Mitbeteiligten im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Mehlsilos, einer Mehllagerhalle, einer Lärmschutzwand und von befestigten Verkehrsflächen sowie zur Ausführung von Kompensationsmaßnahmen im Hochwasserabflussbereich der T erteilt. Die Antragsteller sind die linksufrig der T gelegenen Nachbarn, welche im Verfahren Einwendungen erhoben haben. Im Verfahren erstattete der Amtssachverständige für Wasserbautechnik... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2008 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 iVm § 39 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, den auf einem näher bezeichneten Grundstück errichteten Graben ausgehend von der bergseitigen Grabenkante mit Ausgleichsgefälle zu einer grabenparallelen Linie 2 m talabwärts zu verfüllen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2008 wurde der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 472/2 KG T aufgetragen, hinsichtlich der dort errichteten Aushubdeponie und des Hochwasserabflussgerinnes gemäß den §§ 39 Abs. 1 und 138 Abs. 2 WRG 1959 unter Anschluss der nach § 103 WRG 1959 erforderlichen Unterlagen bei der Bezirkshauptmannschaft S (BH) nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen oder die oh... mehr lesen...
Rechtssatz: Entscheidend ist nach § 39 WRG 1959, dass sich kein Nachteil für "das untere Grundstück" ergibt. Auch dieses Grundstück muss (im weitesten Sinn) landwirtschaftlichen Zwecken dienen (Hinweis E 16. Dezember 2004, 2004/07/0065). (Hier ist zwar allgemein von einer Veränderung der Verhältnisse zum Nachteil von Siedlungsbereichen die Rede, eine nähere inhaltliche Abgrenzung oder Festlegung findet sich nicht. Es ergibt sich auch nicht, um welche(s) Grundstück(e) es sich in Bezug auf d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §103;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0059 E 7. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz § 39 WRG enthält keine Tatbestandsmerkmale, die die Grundlage für eine wasserrechtliche Bewilligung bilden könnten. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Entscheidend ist nach § 39 WRG 1959, dass sich kein Nachteil für "das untere Grundstück" ergibt. Auch dieses Grundstück muss (im weitesten Sinn) landwirtschaftlichen Zwecken dienen (Hinweis E 16. Dezember 2004, 2004/07/0065). (Hier ist zwar allgemein von einer Veränderung der Verhältnisse zum Nachteil von S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. April 2008 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird unter Bezugnahme auf ein näher genanntes Gutachten von Univ. Prof. Dr. W. u.a. ausgeführt, sämtliche Quellen und Bäche westlich eines näher genannten Höhenzuges würden in die Talfurche des F.-Bac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei (als Betrei... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. August 2004 teilte E. R. (= mitbeteiligte Partei) mit, dass durch die Errichtung eines Erdwalles im Ausmaß von ca. 150 m x 75 cm entlang der Grundstücksgrenzen durch den Beschwerdeführer sein landwirtschaftlich genutztes Grundstück Nr. 211/2, KG T., durch Vernässung beeinträchtigt werde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 8. November 2004 wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 39, 41 und 138 WRG 1959 aufgetragen, den an der Südgrenze der Gr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Erfolgt eine Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse ohne eine Bewilligung dafür einzuholen, wodurch eine Übertretung des § 39 WRG 1959 bewirkt wird, so hat der davon betroffene Grundeigentümer im Fall der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0065 E 16. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 kommt als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages jeder in Betracht, der eine eigenmächtige Neuerung gesetzt hat. Dieser umfassende Adressatenkreis findet im Falle des § 39 WRG 1959 eine Einschränkung, da die letztgenannte Best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0058 E 18. September 2002 VwSlg 15907 A/2002 RS 3
(hier die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Unter Grundstück iSd § 39 WRG 1959 ist eine Liegenschaft zu verstehen, dh eine Grundfläche, die zu einer anderen, in fremdem Eigentum stehenden Grundfläche in einem solchen räumlichen Naheve... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadtgemeinde X in den Hochwasserabflussbereichen der X und der Donau unter Einräumung eines Zwangsrechtes zu Lasten der Antragstellerin erteilt. Das Zwangsrecht betraf die Duldung der durch die Errichtung des Dammes an der X entstehenden erheblichen Wasserspiegellagenerhöhung von berechneten 15 cm; als Entschädigung wurde eine ein... mehr lesen...
Mit rechtkräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 8. September 2004 wurde dem Antragsteller im Zusammenhang mit einer Nassbaggerung ein näher konkretisierter Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, darunter die Erhöhung von zu tief abgebauten Teilflächen, erteilt. Die Aufschüttung erfolgte nur teilweise. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 suchte der Antragsteller um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für diesen Zustand de... mehr lesen...
Die zweitmitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 239, KG Ernegg, und des dort errichteten Gebäudes Grundstück Nr. .47, KG Ernegg. Im Osten grenzt an das erstgenannte Grundstück das Grundstück Nr. 606/4, KG Ernegg, der Beschwerdeführer, auf welchem ein Wohngebäude errichtet ist. Die Grundstücke werden im Süden durch die öffentliche Verkehrsfläche Grundstück Nr. 699 der erstmitbeteiligten Marktgemeinde erschlossen. Weiter südlich davon fließt getrennt durch das Grunds... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1996 §1 Abs2;BauO NÖ 1996 §6 Abs2;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/05/0176 E 20. Februar 2007 RS 2(hier: ohne letzten Satz) ... mehr lesen...
Die E-Werk W KG ist Wasserberechtigte der Wasserkraftanlage K, Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft M (BH). Ihr wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 31. August 2001 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Flusskraftwerkes an der Y (anstelle des bisher bestehenden Ausleitungskraftwerkes) nach Maßgabe der Projektsbeschreibung und unter näher umschriebenen Auflagen erteilt. Unt... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 20. September 1999 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 371/3, KG E. Hierauf beraumte die BH mit Schriftsatz vom 5. Oktober 1999 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle für den 28. Oktober 1999 an. In der Umschreibung des Verhandlungsgegenstandes heißt es in der Kundmachung u.a.: "Wasser-... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §138;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 39 WRG 1959 stellt zwar nicht auf "wesentliche" Änderungen der natürlichen Abflussverhältnisse ab, wohl aber auf solche, die für ein anderes Grundstück einen Nachteil herbeiführen. Ein solcher Nachteil wäre Voraussetzung für einen Auftrag nach § 39 iVm § 138 WRG 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0058 E 18. September 2002 RS 3(hier die ersten zwei Sätze) Stammrechtssatz Unter Grundstück iSd § 39 WRG 1959 ist eine Liegenschaft zu verstehen, dh eine Grundfläche, die zu einer anderen, in fremdem Eigentum stehenden Grundfläche in einem solchen räumlichen Naheverhältnis steht, dass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Ein auf § 39 WRG 1959 gestützter wasserpolizeilicher Auftrag kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei den (ursprünglich vorhandenen) Anschüttungen in dem Entwässerungsgraben um eine Änderung der "natürlichen" Abflussverhältnisse und nicht um Verschließu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des § 39 WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0065 E 16. Dezember 2004 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 kommt als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages jeder in Betracht, der eine eigenmächtige Neuerung gesetzt hat. Dieser umfassende Adressatenkreis findet im Falle des § 39 WRG 1959 eine Einschränkung, da die letztgenannte Best... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0065 E 16. Dezember 2004 RS 3 Stammrechtssatz Die Beseitigung einer gegen das Verbot des § 39 WRG 1959 verstoßenden Neuerung kann nicht nach dieser Gesetzesstelle, sondern nur gestützt auf § 138 WRG 1959 angeordnet werden (Hinweis E 7.3.1989, 85/07/0059). Das bedeutet, dass für einen auf § 138 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0118 E 21. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. P. vom 20. November 2006 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung a) zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 348/4, KG F., zur Grundwasserentnahme, zum Zweck der Versorgung der Hotelanlage L. samt Nebengebäuden mit Trink- und Nutzwasser, b) zur Errichtung von Transportleitungen zum Hochbehälter auf Grundstück Nr. 365, KG F., und c) zur Errichtung, Benützung und Erhaltung der dem vorgena... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Der mitbeteiligten Partei wurde die wasserrechtliche Bewilligung a) zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 348/4, KG F., zur Grundwasserentnahme, zum Zweck der Versorgung der Hotelanlage L. samt Nebengebäuden mit Trink- und Nutzwasser, b) zur E... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Wasserberechtigte der Wasserkraftanlage K-bach an der Unteren X, Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft (BH) M. Ihr wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 2. August 2001 mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 31. August 2001 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Flusskraftwerkes an der X (anstelle des bisher bestehenden Ausleitungskraft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0118 E 21. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung die Erfüllung einer in den... mehr lesen...